Brandenburg-Go (Darlehen mit Bürgschaftsabsicherung)
Sie sind Gründerin, Gründer, Nachfolgerin oder Nachfolger und benötigen Geld? Brandenburg GO ist der Unternehmenskredit für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 250.000 Euro, der in weniger als zehn Arbeitstagen entschieden wird und durch die Bürgschaftsbank gesichert ist. Auch für Unternehmensübernahmen.
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im "Merkblatt KMU-Definition der EU". Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
- und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
- Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
- Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsart: zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensmindestbetrag: mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben
Darlehenshöchstbetrag: maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/Tilgungsfreijahre:
- bei 5 Jahren höchstens 1 Tilgungsfreijahre
- bis zu 10 Jahren höchstens 2 Tilgungsfreijahren
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich
Zinssatz: immer aktuell (siehe linker Downloadbereich "Konditionen für Endkreditnehmer")
Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage
Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft: einmalig 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.
Bürgschaftsprovision: laufend 1,25 % p. a. auf den Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank und die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH bei der ILB.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf www.brandenburg-go.de.
Hausbanken mit elektronischer Anbindung an FGCenter leiten Anträge digital an die ILB weiter. In diesem Fall bitten wir - als Nachweis - um Einreichung der Bürgschaftsurkunde.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.brandenburg-go.de