Destinationsmanagement

Tourismusfinanzierung in Brandenburg

Die Finanzierung touristischer Infrastruktur und Angebote stellt viele Kommunen vor praktische und rechtliche Herausforderungen. Auf dieser Themenseite finden Sie praxisorientierte Informationen, Präsentationen, Videoaufzeichnungen und Hilfsmittel zur Einführung, Kalkulation und Umsetzung touristischer Abgaben.

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Rechtliche Grundlagen 

Die Erhebung touristischer Beiträge erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG), insbesondere § 11 (Gästebeiträge und Kurbeiträge). Das Gesetz regelt die Voraussetzungen, den Verwendungszweck sowie die rechtliche Ausgestaltung kommunaler Tourismusabgaben.  

Das Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) ermöglicht Gemeinden, touristische Infrastruktur und Angebote dauerhaft und zweckgebunden zu finanzieren. Kommunen können auf Grundlage des KAG verschiedene Instrumente zur Finanzierung des Tourismus einsetzen. 

Finanzierungsinstrumente des Tourismus: 

  • Gästebeitrag bzw. Kurbeitrag  
  • Tourismusbeitrag für Unternehmen  
  • Beteiligung von Tagesgästen  
  • Finanzierung touristischer Infrastruktur und Angebote  
  • Finanzierung von Veranstaltungen und Mobilitätsleistungen  

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch kommunale Satzungen und kann an die örtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. 

Was hat sich durch die KAG-Novelle geändert? 

Mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg vom 18. Juni 2024 wurden zentrale Regelungen zur Tourismusfinanzierung angepasst. 

Wichtige Änderungen des KAG: 

  • Die bisherige Unterscheidung zwischen Kur- und Gästebeiträgen entfällt  
  • Beiträge können künftig auch für allgemeine touristische Zwecke verwendet werden  
  • Tagesgäste können unter bestimmten Voraussetzungen in die Finanzierung einbezogen werden  
  • Kommunen erhalten größere Spielräume bei der Ausgestaltung touristischer Abgaben  

Diese Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Finanzierung touristischer Infrastruktur. 

Radlerin auf einem Steg in Bad Saarow

Radlerin auf einer Steganlage in Bad Saarow. Kur- und Gästebeiträge können in die Pflege touristischer Infrastruktur, z.B. von Parkanlagen und Uferpromenaden investiert werden. 

Quelle:

TMB

Steffen Lehmann

Diese Themenseite richtet sich insbesondere an: 

  • Kommunalverwaltungen  
  • Kämmereien  
  • Tourismusorganisationen  
  • politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger 

Sie finden hier: 

  • Orientierung zur Einführung von Tourismusabgaben  
  • Hinweise zur Kalkulation  
  • Informationen zur rechtssicheren Satzungsgestaltung  
  • Ansätze zur Einbeziehung von Tagesgästen  
  • Hinweise zur technischen Umsetzung  
  • ergänzende Informationen zu alternativen Finanzierungsinstrumenten 

Übersichtskarte

Hier sehen Sie Kommunen in Brandenburg, die derzeit touristische Finanzierungsinstrumente wie Gäste- bzw. Kurbeiträge, Tourismusbeiträge oder Bettensteuern erheben. Sie dient als Orientierungshilfe und ermöglicht einen ersten Überblick über bestehende Modelle der Tourismusfinanzierung in Brandenburg. 

Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Angaben können sich durch Satzungsänderungen oder kommunale Entwicklungen verändern.

Einführung und Umsetzung touristischer Abgaben 

Hier finden Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer tragfähigen Tourismusfinanzierung.

Grafik Fragezeichen

FAQ zur Tourismusfinanzierung

Eine Auswahl häufig gestellter Fragen (FAQ) mit gutachterlichen Hinweisen und praxisorientierten Einordnungen.

Grafik Checkbutton

Orientierung zur Einführung von Tourismusabgaben

Die Einführung einer Tourismusabgabe ist kein rein technischer Vorgang, sondern ein strategischer Prozess für Kommunen.

Grafik Taschenrechner

Kalkulation touristischer Abgaben

Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundprinzipien und Schritte bei der Kalkulation von Gästebeiträgen und Tourismusbeiträgen.

Grafik Satzung

Satzungen klären und Fallstricke vermeiden

Eine klar formulierte Satzung schafft Rechtssicherheit, erhöht die Akzeptanz bei Leistungsträgern und sorgt für klare Abläufe im Verwaltungsalltag.

Grafik Sonnenliege

Unsichtbare Tagesgäste sichtbar machen

Tagesgäste besser erfassen und in die Finanzierung touristischer Infrastruktur einbeziehen.

Grafik Software

Software und technische Umsetzung

Digitale Lösungen können dabei unterstützen, Gäste- und Tourismusbeiträge effizienter zu verwalten und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.

Grafik Hotelbett

Exkurs Bettensteuer

Diese Seite gibt einen Überblick über Grundlagen, Unterschiede zu anderen touristischen Abgaben sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung in Kommunen.