Destinationsmanagement

Unsichtbare Tagesgäste sichtbar machen

16.07.2026
Sharing
  • In Zwischenablage kopiert

Tagesgäste nutzen touristische Infrastruktur, besuchen Veranstaltungen, Gastronomie oder Freizeiteinrichtungen und tragen erheblich zur touristischen Wertschöpfung bei. Gleichzeitig bleiben sie in vielen Kommunen statistisch und finanziell nur teilweise sichtbar.

Viele Kommunen beschäftigen sich daher zunehmend mit der Frage, wie Tagesgäste besser erfasst und gegebenfalls in die Finanzierung touristischer Infrastruktur einbezogen werden können. Dafür braucht es rechtssichere Regelungen, praktikable Erfassungsmethoden und nachvollziehbare Daten. 

Diese Seite gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Möglichkeiten der Datenerhebung sowie Praxisbeispiele und Hinweise für Kommunen. 

Warum die Erfassung von Tagesgästen wichtig ist 

Laut dwif Tagesreisenmonitor 2025 wurden im Jahr 2024 rund 90,8 Millionen Tagesreisen in Brandenburg verzeichnet. Der damit verbundene Umsatz lag bei rund 2,7 Milliarden Euro 

Gleichzeitig nutzen Tagesgäste touristische Infrastruktur und Angebote und verursachen damit auch Kosten, etwa für: 

  • Touristische Infrastruktur 
  • Parkplätze und öffentliche Toiletten 
  • Wege und Aufenthaltsbereiche 
  • Veranstaltungen und Serviceangebote 
  • Reinigung und Besucherlenkung 

Viele Kommunen prüfen daher Möglichkeiten, Tagesgäste stärker in bestehende Finanzierungsmodelle einzubeziehen. 

Präsentation und Aufzeichnung 

Die Inhalte dieser Seite basieren auf der digitalen Kurzwerkstatt „Unsichtbare Tagesgäste sichtbar machen“ im Rahmen der Reihe „Tourismusfinanzierung in Brandenburg“ vom 14.10.2025

Quelle:

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Teil 4 | Tourismusfinanzierung in Kommunen - Tagesgäste

In diesem Video stehen Tagesgäste im Mittelpunkt und damit jene Besucherinnen und Besucher, die nicht übernachten, aber touristische Infrastruktur und Angebote zum Teil intensiv nutzen.

Rechtliche Grundlagen 

Das Kommunalabgabegesetz Brandenburg (KAG) ermöglicht grundsätzlich auch die Berücksichtigung von Tagesgästen bei Gäste- und Kurbeiträgen. Voraussetzung ist, dass sich die Personen zu touristischen Zwecken im Erhebungsgebiet aufhalten und touristische Angebote nutzen können. 

Wichtig ist dabei: 

  • Tagesgäste sollten in der Satzung klar definiert werden 
  • Die Erhebung muss praktikabel umsetzbar sein 
  • Aufwand und Nutzen sollten in einem angemessenen Verhältnis stehen 
  • Touristische Tagesgäste müssen von Alltags- oder Berufsverkehr abgegrenzt werden 

Möglichkeiten zur Erfassung von Tagesgästen 

Viele Kommunen kombinieren unterschiedliche Methoden, um Besucherzahlen besser einschätzen zu können. 

Dazu gehören beispielsweise: 

  • Besucher- und Parkplatzzählungen 
  • ÖPNV- und Mobilitätsdaten 
  • Digitale Tageskarten oder Ticketsysteme 
  • Automaten an touristischen Einrichtungen 
  • Befragungen und Stichproben 
  • Auswertung von Ticket- und Verkaufszahlen 
  • Digitale Besuchermessung und Besucherlenkung 

Auch Daten aus Tourist-Informationen, Veranstaltungen oder Parkraummanagement können wichtige Hinweise liefern. 

Customer Journey und Besucherlenkung 

Für Kommunen kann es hilfreich sein, die Wege und Kontaktpunkte ihrer Tagesgäste genauer zu betrachten. 

Dazu gehören beispielsweise: 

  • Parkplätze  
  • Tourist-Informationen  
  • Veranstaltungen  
  • Strandzugänge  
  • Häfen und Freizeiteinrichtungen  
  • digitale Plattformen und Apps 

Die Analyse solcher Kontaktpunkte kann helfen, geeignete Standorte für Informationen, Tageskarten oder Besucherlenkung zu identifizieren. 

Typische Herausforderungen in der Praxis 

Viele Kommunen stehen bei der Erfassung von Tagesgästen vor ähnlichen Fragen, zum Beispiel: 

  • Fehlende oder unvollständige Daten  
  • Hoher Verwaltungsaufwand  
  • Kontrolle der Beitragserhebung  
  • Akzeptanz bei Gästen und Leistungsträgern  
  • Technische und organisatorische Umsetzung 

Wichtig ist eine realistische Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen der Erhebung. 

Good Practices 

Verschiedene Destinationen setzen bereits Tageskarten oder Tagesabgaben ein, etwa über: 

  • Automaten an Strandzugängen oder Parkplätzen  
  • Digitale Gästekarten per Smartphone  
  • Kombinationen mit ÖPNV-Angeboten  
  • Freiwillige Beiträge für touristische Einrichtungen 

Tipps für Kommunen 

Erfolgreiche Kommunen setzen bei der Erfassung und Einbindung von Tagesgästen häufig auf: 

  • Verständliche Kommunikation  
  • Nachvollziehbare Satzungsregelungen  
  • Leicht zugängliche Verkaufsstellen für Tageskarten  
  • Nutzung unterschiedlicher Daten und Erfassungsmethoden 
  • Digitale und analoge Informationsangebote  
  • Frühzeitige Einbindung von Leistungsträgern  
  • Regelmäßige Auswertung von Besucherzahlen und Besucherströmen 

Hilfreich kann außerdem sein, die Wege und Kontaktpunkte der Gäste innerhalb der Destination genauer zu betrachten und mit Nachbarkommunen zusammenzuarbeiten. 

Checkliste: Umsetzung der Tagesgast-Erfassung 

Vor der Einführung oder Erweiterung einer Tagesgast-Erfassung sollte geprüft werden: 

Vorüberlegungen

  • Gibt es eine klare Definition von Tagesgästen?  
  • Wurden relevante Touchpoints und Kontaktpunkte in der Destination identifiziert?  
  • Wurde die Customer Journey der Gäste betrachtet?  
  • Gibt es eine realistische Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen der Erhebung?  

Kommunikation

  • Sind Kommunikationsmaßnahmen für Tagesgäste vorgesehen?  
  • Gibt es Informationen auf digitalen und analogen Plattformen?  
  • Wurden geeignete Einnahme- und Ausgabestellen identifiziert, z. B. Parkplätze, Tourist-Informationen oder Freizeiteinrichtungen?  
  • Sind Leistungsträger und touristische Partner eingebunden?  

Erhebung und Datengrundlagen

  • Welche Datenquellen und statistischen Größen stehen bereits zur Verfügung?  
  • Welche Erfassungsmethoden sind praktikabel umsetzbar?  
  • Können Besucherzahlen und Besucherströme ausgewertet werden?  
  • Ist der Verwaltungsaufwand realistisch umsetzbar?