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Schwielowsee erneut mit staatlicher Anerkennung als Erholungsort

18.10.2022
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Die Gemeinde Schwielowsee mit ihren drei Ortsteilen Geltow, Ferch und Caputh darf sich als erste Gemeinde nach der Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes "Staatlich anerkannter Erholungsort" nennen. Minister Steinbach nannte die Gemeinde bei der Überreichung des Anerkennungsschreibens ein Vorbild für touristische Orte in Brandenburg.

"Mit kontinuierlicher Arbeit und vielen neuen Angeboten ist es Schwielowsee in beeindruckender Weise gelungen, die Aufenthalts- und Lebensqualität sowohl für die Gäste als auch für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde weiter zu verbessern. Schwielowsee hat damit als erste Kommune in Brandenburg das neue Kurortegesetz mit seinen gestiegenen Anforderungen umgesetzt und ist damit Vorbild für andere Erholungsorte im Land Brandenburg", erklärte Minister Steinbach.

Positive Entwicklung und mehr Akzeptanz

Nach einer Ortsvisitation im Juni dieses Jahres konnten die Mitglieder des Landesfachbeirates feststellen, dass sich die Gemeinde seit der erstmaligen Verleihung des Prädikats „Staatlich anerkannter Erholungsort“ vor zehn Jahren deutlich positiv entwickelt hat. Die damaligen Empfehlungen und Auflagen des Wirtschaftsministeriums wurden konsequent umgesetzt. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit der Ortsteile weiter verbessert und die Akzeptanz der Bevölkerung gesteigert. Möglich gemacht haben die erneute Zertifizierung der engagierte Einsatz von Gemeindevertretung, Bürgermeisterin, Ortsvorstehenden, touristischen, gastgewerblichen, kulturellen, gesundheitsförderlichen Unternehmen und Vereinen sowie von vielen anderen lokalen Unterstützenden.

Die mit der Konzeption zur Entwicklung als Erholungsort selbst gesteckten Ziele hat die Gemeinde kontinuierlich verfolgt. Hierzu zählen Pflege und Ausbau des umfangreichen Rad- und Wanderwegenetzes, des Kultur-, Freizeit- und gastgewerblichen Angebots, gesundheitsfördernde Maßnahmen, ein durch Flüsterasphalt verringerter Geräuschpegel an der Bundesstraße 1 sowie nicht zuletzt das durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten neu eröffnete Besucherzentrum im Logierhaus des Schlosses Caputh.

Kur- und Erholungsorte vor neuem Antragsverfahren

Aufgrund des im Jahr 2019 novellierten Brandenburgischen Kurortegesetzes müssen alle brandenburgischen Kur- und Erholungsorte ein erneutes Antragsverfahren zur Beibehaltung ihres Status durchlaufen. Zu den Neuerungen des Kurortegesetzes zählen neben der gesetzlichen Festlegung der Wiederholungsprüfung höhere qualitative Anforderungen und die zwingende Vorlage einer Entwicklungskonzeption. Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2024 gestellt werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg