Digitalisierung

Digitalisierung des Meldewesens & Online-Zugangsgesetz

04.10.2022
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Müssen Kommunen bis Jahresende das touristische Meldewesen digitalisiert haben? Offenbar sind im Rahmen der Neukundenakquise einige Softwareunternehmen unterwegs, die mit ihren Angeboten andeuten, dass Kommunen eventuell in Verzug geraten, wenn sie bis zum 31.12.2022 ihr touristisches Meldewesen nicht digitalisiert haben. Als Grund wird das Online-Zugangsgesetz angeführt.

Was ist das Online-Zugangsgesetz, kurz OZG?

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, wie es in der Langfassung heißt, verpflichtet den Bund, die Bundesländer sowie die Kommunen bis Ende 2022 verschiedene Verwaltungsleistungen über Portale auch online und digital zur Verfügung zu stellen.

In einem ersten Schritt wurden dafür 600 Verwaltungsleistungen identifiziert, die in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt wurden. Die Umsetzung erfolgt arbeitsteilig zwischen Bund und Ländern. Insbesondere für die Verwaltungsleistungen unterhalb der Bundesebene gibt es dabei ein Tandemvorgehen, bei dem jedes Bundesland jeweils nicht für alle, sondern nur für bestimmte Themenfelder zuständig sind. Die Ergebnisse werden dann untereinander mit den Kollegen geteilt.

Welche Leistungen gibt es schon in Brandenburg?

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat stellt ein gut gemachtes Online-Dashboard zur Verfügung, auf dem man sich die bereits umgesetzten Verwaltungsleistungen anschauen kann. Tiefergehende Informationen finden man auf den OZG-Informationsplattform. Hier sind (nach kostenfreier Anmeldung) Ansprechpersonen, Themen, Umsetzungsprojekte und -stände sowie alle OZG-Leistungen aufgelistet. Das reicht dann von A wie Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen bis Z wie Zweitwohnsitzsteuer. Beim Anklicken finden sich dann jeweils eine Menge Material zum einzelnen Projekt, insbesondere zum Status, bisher schon geleisteten Arbeiten und Prioritätensetzung.

Ist das touristische Meldewesen hier aufgeführt?

Um es kurz zu machen. Nein, dazu finden sich keine Leistungen.

Wie schätzt die für Brandenburg zuständige Stelle die Digitalisierung des Meldewesens ein?

Wir haben nachgefragt. Die Antwort war deutlich formuliert. Da es sich bei dem touristischen Meldewesen nicht um eine Dienstleistung der Verwaltung handeln würde, sondern um eine Pflicht des jeweiligen Beherbergungsbetriebs, stelle die Verwaltung auch keinen diesbezüglichen Service zur Verfügung. Das klingt einleuchtend. Das heißt aber auch: es besteht keine Pflicht, das eigene Meldewesen bis zum 31.12.2022 zu digitalisieren.

Also bleibt alles wie gehabt?

Es kommt darauf an, ob man schon digitalisiert hat oder nicht. Für alle, die bisher ausschließlich die Papierform anbieten, ein kleiner juristischer Exkurs. Die touristische Meldepflicht ist in §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmt. Damit werden die Beherbergungsstätten gesetzlich verpflichtet, einen besonderen Meldeschein auszufüllen, diesen bereitzuhalten, dafür zu sorgen, dass dieser ausgefüllt wird und schließlich die Meldescheine bestimmten Sicherheitsbehörden auf deren Wunsch auszuhändigen. Wie der besondere Meldeschein auszusehen hat, regelt in Brandenburg das Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG, § 24)

Diese sog. „Hotelmeldepflicht“ erfüllt in erster Linie gefahrenabwehr- und strafverfolgungsrechtliche Anforderungen. Für Gastgeberinnen und Gastgeber und Gäste ist es somit eine gesetzlich auferlegte Pflicht, die nicht umgangen, aber mit Hilfe spezialisierter Software deutlich vereinfacht werden kann.

Grundsätzlich empfehlen wir dafür zwei Möglichkeiten:

1. Digitalisierung des Meldewesens: Basisvariante

Hierbei wird der besondere Meldeschein zur Erfassung der erforderlichen Gastdaten in Papierform durch ein digitales Meldescheinsystem abgelöst. Dieses beschafft die Kommune und schließt alle Beherbergungsbetriebe an. Ohne die Installation einer Software können Gastgeber dann über den normalen Internetbrowser mit einem eigenen Zugang in eine Meldemaske die Gastdaten eingeben.

Sobald der Gast gebucht hat, können die Daten im System erfasst – Meldescheine können also vorbereitet werden. Alternativ erfolgt die Gastdatenerfassung via Schnittstelle zum Hotelreservierungssystem oder als Pre-Check-In durch den Gast selbst. Bei Anreise des Gastes werden seine Angaben vervollständigt oder angepasst; dann können Kurkarten und der Meldeschein ausgedruckt werden. Der Gast prüft die Angaben, unterschreibt den Meldeschein und erhält die Gästekarte. Der vom Gast unterschriebene Meldeschein verbleibt beim Gastgeber. Mit Hilfe des Meldescheinsystems erhalten Gastgeber dann eine übersichtliche und stimmige Abrechnung der Meldescheine aller gemeldeten Gäste von der Gemeinde bzw. Kurverwaltung.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Wegfall des manuellen Ausfüllens
  • Wiederaufruf von Stammgastdaten bei erneutem Besuch
  • Keine Abgabe mehr von Papier-Meldescheinen oder Rückgabe von nicht benötigten Meldescheinen (oder Gästekarten)
  • Keine Nacherfassung durch Verwaltung/Kommune notwendig
  • Automatische und fehlerfreie Berechnung von Umlagen (z.B. Kur- oder Gästebeiträge)

2. Digitalisierung des Meldewesens: Fortgeschritten

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 der Weg zu einem komplett digitalen Meldeschein geöffnet, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform bzw. händische Unterschrift auf dem digital erstellten Meldeschein kann nun verzichtet werden, wenn der Kur- bzw. Gästebeitrag und/oder  die Übernachtungsleistung kartengebunden elektronisch bezahlt wird. Bei diesem Zahlungsprozess wird ein „Token“, sprich ein Erkennungszeichen, generiert. Dieser wird zum Meldedatensatz gespeichert und dient der Identifikation des Gastes, ersetzt also die handschriftliche Unterschrift. Alternativ kann zur Identifikation auch die elektronische Funktion des Personalausweises (eID-Verfahren) genutzt werden, sofern hierfür die technischen Voraussetzungen des eingesetzten digitalen Meldewesens vorhanden sind. Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung. Der Gast darf nämlich – und das ist wichtig – laut Gesetz entscheiden, welche Form zur Meldung er nutzen möchte.

Mit dem Inkrafttreten der Beherbergungsmeldedatenverordnung am 18. Juni 2020 wurde der Startschuss für die Möglichkeit eines kontaktlosen Check-ins und eines papierlosen Meldescheins im Hotel- beziehungsweise Beherbergungsgewerbe gegeben. Zugleich wurden die Einzelheiten der zu speichernden Daten für den sogenannten digitalen Hotelmeldeschein festgelegt.

Für eine digitale Umsetzung der sogenannten Hotelmeldepflicht durch die Beherbergungsstätten sind damit alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden.

Also doch digitalisieren?

Ja, unbedingt. Zumindest die Basisvariante. Die Digitalisierung macht den Meldeprozess wirklich einfacher. Weniger Papier, schnellere Eingabe, bessere Lesbarkeit und Speichermöglichkeit Aber auch die einfachere Berechnung und Abwicklung von Kur- und Gästeabgaben, die Ausgabe von personalisierten Gästekarten in analoger oder digitaler Form sowie die Erstellung von Statistiken sind von Vorteil.

Viele Kommunen gehen mittlerweile (teilweise auch verpflichtend wie z.B. der Kurort Templin für Beherbergungsbetriebe) diesen Weg. Und: die Digitalisierung des Meldewesens ist Bedingung für viele andere Projekte, die im Land Brandenburg geplant sind, u.a. Gästekartenlösungen.

Deshalb wird die Digitalisierung des Meldewesens auch eines der Schwerpunktprojekte der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH gemeinsam mit ihrem Partnernetzwerk für 2023. Dafür soll ein technischer Rahmenvertrag geschaffen werden, dem sich alle Kommunen, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, bedienen können. Weitere Informationen gibt es dazu von Julia Thoms unter julia.thoms@reiseland-brandenburg.de

Autoren: Dr. Andreas Zimmer & Julia Thoms (TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH)