Förderung der ländlichen Entwicklung (LEADER)
Stärkung der Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums durch Erhalt/Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektiven aller im ländlichen Raum lebenden Altersgruppen sowie Unterstützung einer regionalen nachhaltigen Entwicklung. Förderung zum Erhalt und zur Entwicklung der Dörfer, der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur und des kulturellen Erbes.
Was ist LEADER?
Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erklärt das Förderprogramm
Ziel der Förderung
LEADER soll als wesentlicher Entwicklungsansatz der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse verleihen. Bei umfassender Beteiligung der Akteure vor Ort ist ein möglichst großer Beitrag für einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum zu leisten. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen
Was wird gefördert?
- Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage regionaler Entwicklungsstrategien (RES) (Teil II A)
- Umsetzung von nicht-investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der RES (Teil II B)
- Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen im Rahmen der RES (Teil II C)
- Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der RES (Teil II D)
Alle Informationen zur aktuellen Richtlinie erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Wo können Sie einen Antrag einreichen?
Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Ihre Region zuständige Regionalstelle
Mittelherkunft: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund und Land Brandenburg