Förderung kommunaler Radinfrastruktur - Sonderprogramm Stadt/Land
Bei diesem Programm werden erstmalig 657 Mio. Euro Bundesmittel für den Ausbau sicherer und komfortabler Radwege zur Verfügung gestellt. Ziel ist es die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden von Radfahrenden zu verbessern und die Verlagerung von Kfz-Verkehren auf den Radverkehr zu fördern.
Das Bundesprogramm „Stadt und Land“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es soll zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität, vor allem auch im ländlichen Raum beitragen. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen sollen gestärkt werden. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Ziele des Förderprogramms
- Aufbau eines sicheren, lückenlosen Radwegenetzes in urbanen und ländlichen Räumen, welches möglichst getrennt vom Straßennetz nutzbar ist
- Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad
- Bereitstellung moderner und sicherer Abstellanlagen für Fahrräder
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur in kommunaler Baulast, wie
- Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
- Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
- Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
- Knotenpunkten, die die Komplexität, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder vorgezogenen Haltelinien
- Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung)
- Fahrradabstellanlagen – vom Fahrradbügel bis zum Fahrradparkhaus
Touristische Radwege: Das Ziel des Förderprogramms ist die Förderung des Alltagsradverkehrs. Gemäß der Vereinbarung mit dem Bund ist eine Investition förderfähig, die „nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist“. Touristische Radwege sind demnach förderfähig, wenn sie somit auch für alltägliche Wege genutzt werden.
Was wird nicht gefördert?
- Verwaltungskosten der öffentlichen Verwaltung
- Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen
- Radschnellwege
Wie wird gefördert und welche Fördersätze gelten?
- Förderfähige Maßnahmen werden mit 75 Prozent gefördert. Abweichend hiervon werden für alle bis zum 31.12.2021 bewilligten Maßnahmen 80 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
- Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen erhalten bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Als finanzschwach gelten hierbei Gemeinden, die sich in einer mindestens zweijährigen gesetzlichen Haushaltssicherungspflicht befinden. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde muss das Vorliegen der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bestätigen.
Als strukturschwach gelten hierbei die Kohleregionen nach dem Strukturstärkungsgesetz vom 13.08.2020. In Brandenburg sind das die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus.
Wo können Sie die Förderung beantragen und wer unterstützt Sie dabei?
1) Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) hilft Ihnen bei Fragen und bei der Antragsstellung bei Förderungen von kommunalem Straßen- und Brückenbau sowie der kommunalen Radwegeinfrastruktur über die Richtlinie Kommunaler Straßen, Brücken- und Radwegebau (RiLi KStB).
Kontakt:
Frau Becker
Telefon: 03342 2491034
Fax: 03342 2491193
Email: LS-Foerderung@LS.Brandenburg.de
2) Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) hilft Ihnen bei Fragen und bei der Antragsstellung bei förderfähigen Investitionsvorhaben der Richtlinie für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) wie zum Beispiel:
- der Entwicklung und Gestaltung von Verknüpfungsstellen inkl. Empfangsgebäuden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
- der Förderung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen (Bike & Ride und Park and Ride)
- dem barrierefreien Ausbau von Haltestellen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV)
Kontakt:
ÖPNV-Förderung
Herr Ruppel
Telefon: 03342 4266-2200
oder
Frau Jung
Telefon: 03342 4266-2201
Email: LBV-OEPNV-Foerderung@LBV.Brandenburg.de
3) Bei allgemeinen Fragen zum Sonderprogramm hilft Ihnen das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Kontakt:
Referat 42
Förderangelegenheiten
Herr Tamm-Blechschmidt
Telefon: 0331 8668261
4) Zum Thema Entwicklung des Bahnhofsumfeldes und zur Entwicklung der ehemaligen Empfangsgebäude können Sie sich auch umfassend von der Kompetenzstelle Bahnhof des VBB beraten lassen.
Kontakt:
Telefon: 03025414 -220, -321 oder -275
Email: kompetenzstelle-bahnhof@vbb.de