Infrastruktur & Mobilität

Förderung kommunaler Radinfrastruktur - Sonderprogramm Stadt/Land

17.04.2023
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Bei diesem Programm werden erstmalig 657 Mio. Euro Bundesmittel für den Ausbau sicherer und komfortabler Radwege zur Verfügung gestellt. Ziel ist es die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden von Radfahrenden zu verbessern und die Verlagerung von Kfz-Verkehren auf den Radverkehr zu fördern.

Gefördert werden Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur in kommunaler Baulast, wie

  • Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen  
  • Radfahrstreifen/Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
  • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung
  • Knotenpunkten, die die Komplexität, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der  Bau von Schutzinseln und/oder vorgezogenen Haltelinien
  • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung)
  • Fahrradabstellanlagen – vom Fahrradbügel bis zum Fahrradparkhaus

Touristische Radwege: Das Ziel des Förderprogramms ist die Förderung des Alltagsradverkehrs. Gemäß der Vereinbarung mit dem Bund ist eine Investition förderfähig, die „nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist“. Touristische Radwege sind demnach förderfähig, wenn sie somit auch für alltägliche Wege genutzt werden.

Was wird nicht gefördert?

  • Verwaltungskosten der öffentlichen Verwaltung
  • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen
  • Radschnellwege
  • Förderfähige Maßnahmen werden mit 75 Prozent gefördert. Abweichend hiervon werden für alle bis zum 31.12.2021 bewilligten Maßnahmen 80 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
  • Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen erhalten bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Als finanzschwach gelten hierbei Gemeinden, die sich in einer mindestens zweijährigen gesetzli­chen Haushaltssicherungspflicht befinden. Die zuständige Kom­munalaufsichtsbehörde muss das Vorliegen der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bestätigen.

Als strukturschwach gelten hierbei die Kohleregionen nach dem Strukturstärkungsgesetz vom 13.08.2020. In Brandenburg sind das die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus.