GRW-I Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur
Zuschuss bei der Qualitätssteigerung in staatlich anerkannten Kur-/Erholungsorten und bei der Weiterentwicklung touristischer Produkte im Radwander-, Wasser-, Natur-, Gesundheits- und barrierefreien Tourismus. Das Ziel ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen.
Wer wird gefördert?
- Allgemein: Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
- Für die Modernisierung der Radwege: Landkreise und kreisfreie Städte
Was wird gefördert?
- die Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks u. ä., einschließlich anteiliger Coworking Spaces)
- die Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten
- Regionalmanagementvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne und die sie umgebenden beziehungsweise die angrenzenden Landkreise.
Das Regionalmanagement soll dazu beitragen:
• integrierte regionale Entwicklungskonzepte umzusetzen,
• regionale Entwicklungsmaßnahmen zu befördern, die der Regionalisierung der Clusterstrategie dienen,
• regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundmaßnahmen, Innovationsinitiativen u. ä. aufzubauen.
- Regionalbudgetvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne (Anlage 1) und die sie umgebenden beziehungsweise die angrenzenden Landkreise. Mit dem Regionalbudget können gemeinsame Projekte durchgeführt werden zur: •Stärkung regionsinterner Kräfte, •Verbesserung der regionalen Kooperation, •Mobilisierung regionaler Wachstumspotenziale und Initiierung regionaler Wachstumsprozesse oder •Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings.
Welche Maßnahmen des Tourismus werden gefördert?
- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
- Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus
Öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.
Bei der Förderung touristischer Infrastruktureinrichtungen wird zwischen nicht einnahmeschaffenden und einnahmeschaffenden Maßnahmen unterschieden.
Förderfähige nicht einnahmeschaffende und nicht mit anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten verbundene Maßnahmen:
- die Modernisierung, einschließlich Errichtung und Ausbau bestimmter Radwege, an denen das Land aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein besonderes strategisches Interesse hat. Diese müssen gemäß den Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg) beschildert werden
- die Ausstattung von Wanderwegen (Modernisierung, Beschilderung, Möblierung),
- unentgeltliche Park-/Rastplätze,
- öffentliche Toiletten im Rahmen einer touristischen Gesamtmaßnahme,
- unentgeltliche Informationszentren,
- Promenaden, Kurparks,
- Errichtung und Modernisierung von unentgeltlichen Bootsanlegestellen und Wasserwanderrastplätzen, Schwimmsteganlagen, (soweit diese Bestandteil des Wassersportentwicklungsplanes des Landes sind)
- Wassertretanlagen.
GRW-I Radwege mit besonders strategischem Interesse
- Radweg Berlin – Kopenhagen
- Radweg Berlin – Leipzig
- Radweg Berlin – Usedom
- Bischofstour
- Dahme-Radweg
- Elbe-Müritz-Radweg
- Elberadweg
- Europaradweg R1 (D-Route 3)
- Fläming-Skate
- Fürst-Pückler-Radweg
- Gurkenradweg
- Havel-Radweg
- Havelland-Radweg
- Kohle-Wind & Wasser-Tour
- Märkische Schlössertour
- Niederlausitzer Bergbautour
- Oderbruchbahn-Radweg
- Oder-Neiße-Radweg
- Oder-Spree-Tour
- Radrouten Historische Stadtkerne, 6 Routen
- Seenlandroute
- Spreeradweg
- Tour Brandenburg
- Uckermärkischer Radrundweg
Beispiele förderfähige einnahmeschaffende Maßnahmen, die den innergemeinschaftlichen Handel nicht beeinträchtigen und ausschließlich regionale Bedeutung hat (Beispiele)
- Entgeltliche Wasserwanderrastplätze (einschl. Beschilderung), soweit diese Bestandteil des Wassersportentwicklungsplanes des Landes sind.
- Sole- und Heilwassereinrichtungen,
- sonstige Basisinfrastruktureinrichtungen mit touristischem Bezug.
Was ist für das Antragsverfahren zu beachten?
- Vor Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch bei der ILB führen
- Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.
- Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.
- Betreibende und Nutzende sowie Träger und Nutzende dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.
- Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 6602211 erreichen.