Weiterbildungsrichtlinie 2022
Die Förderung konzentriert sich auf die Weiterbildung von Beschäftigten, einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Entwicklung der Kompetenzen setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an. Ziel ist es die Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt auszubauen. Die Richtlinie umfasst vier Förderelemente.
Die Richtlinie umfasst folgende Fördertatbestände
Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten,
- rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,
- öffentliche und freie Trägerinnen beziehungsweise Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für:
- Beschäftigte und mitarbeitende (Betriebs-/Unternehmens-)Inhaberinnen und Inhaber , ehren- und hauptamtlich Tätige in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen beziehungsweise Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
- Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer.
Betriebs-/Unternehmens-Inhaberin ist jede Person, die an dem Unternehmen beteiligt ist und nicht Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer ist.
Wie wird gefördert?
- Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren.
- Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €.
- Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.
- Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Auszubildende und/oder dual Studierende der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers (jeweils außer ehrenamtlich Tätige),
- berufsabschlussbezogene Qualifikationen,
- Maßnahmen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung,
- Fachtagungen,
- Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten,
- Antragstellende als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden und/oder die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Den Antrag reichen Sie online über das ILB-Kundenportal ein. Nach einmaliger Registrierung und Anmeldung können Sie über die Schaltfläche "Neuer Antrag" in der Menüleiste online Förderanträge stellen. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geleitet.
Nach elektronischer Eingangsbestätigung des Antrags, ist eine verbindliche Anmeldung an der geplanten Weiterbildung förderunschädlich auch wenn noch keine Bewilligung erfolgt ist. Beachten Sie aber dass es keine Zusicherung der Förderung gibt.
Kontakt
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg berät Sie gerne bei Fragen zur Antragstellung
Infotelefon Arbeit 0331 660-2200
Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen beruflichen Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck für Beschäftigte)
Wer und was wird gefördert?
- Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren von individuellen (nicht durch den Arbeitgeber festgestellten) Entwicklungsbedarfen, um die persönlichen Beschäftigungsperspektiven grundsätzlich zu verbessern
- Der Erstwohnsitz muss im Land Brandenburg liegen
Wie wird gefördert?
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro pro Vorhaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags für das ausgewählte Weiterbildungsangebot bemessen. Diesen müssen Sie zusammen mit dem Antrag einreichen.
- Der beantragte Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen.
- Die Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen (hier ist der Maßnahmenbeginn entscheidend).
Wer oder was wird nicht gefördert?
- unbefristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes1 , Auszubildende und Studierende,
- berufsabschlussbezogene Qualifikationen,
- Maßnahmen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen.
- Schulungen zu Produkten, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind
1 Zum öffentlichen Dienst zählen Beschäftigte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind:- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden),- Personalkörperschaften im wirtschaftlichen Bereich (IHK, HWK, Handwerksinnungen, Landwirtschaftskammern etc.), der freien Berufe (Rechtsanwaltskammern, Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern, Architektenkammern etc.), der Sozialversicherung (Allgemeine Ortskrankenkassen und Ersatzkassen, Berufsgenossenschaften, Landesversicherungsanstalten etc.), im kulturellen Bereich (Hochschulen),- Realkörperschaften (Wasser- und Bodenverbände, Jagd- und Fischereigenossenschaften, Siedlungsverbände etc.),- Verbandskörperschaften (Landschaftsverbände, Regionalverbände etc.). Anstalten des öffentlichen Rechts sind:- bundesunmittelbare (Deutsche Welle, Deutscher Wetterdienst, KfW, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder etc.),- landesunmittelbare (Landesrundfunkanstalten, Landesbanken). Kommunale (Sparkassen, von den Gemeinden ausgegliederte Teilaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wie Abwasserbetriebe als Anstalten öffentlichen Rechts, öffentliche Krankenhäuser als Anstalten öffentlichen Rechts).
Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit
Sofern es sich um anerkannte Weiterbildungen der Bildungsfreistellung (auch „Bildungsurlaub“ genannt) handelt, besteht nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich, der Lohn wird währenddessen weitergezahlt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht regelmäßig im Suchportal Bildungsfreistellung das Gesamtverzeichnis im Land Brandenburg anerkannter Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die mindestens eine Betriebsstätte mit Sitz im Land Brandenburg haben.
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen mit betrieblichen Qualifizierungsbedarfen zur Unterstützung von:
- Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen
- Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder
- grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.
Was wird nicht gefördert?
- Teilnahme an Maßnahmen, zu deren Durchführung die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist.
- Auszubildende und/oder dual Studierende der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers sowie im Unternehmen tätige Betriebsinhaberinnen und -inhaber,
- berufsabschlussbezogene Qualifikationen,
- Maßnahmen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung,
- Fachtagungen,
- Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten,
- Antragstellende als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden und/oder die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße:
- kleine und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent
- große Unternehmen bis zu 50 Prozent
Für die Berechnung der Beihilfenintensität werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.
Zuwendungsvoraussetzung
Beurteilung einer erheblichen arbeitspolitischen Bedeutung für das Land Brandenburg:
Für die Beurteilung sind die Schaffung bzw. der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen das ausschlaggebende Kriterium. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. den Betriebsstandort sowie die Bedeutung des Vorhabens für regionale Entwicklungsprozesse berücksichtigt.
Dafür müssen Sie eine detaillierte Vorhabensbeschreibung mit Aussagen zu
- den erwarteten Beschäftigungswirkungen/Arbeitsplatzeffekten,
- mit dem Vorhaben verbundene Weiterbildungsbedarfe bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) einreichen.
Diese Vorhabenbeschreibung bildet die Grundlage für ein Fördervotum der WFBB sowie im Anschluss für die mögliche Abgabe eines Förderangebotes. Sofern für das geplante Vorhaben ein Förderangebot ausgestellt wird, kann das Unternehmen anschließend einen entsprechenden Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen.
Erster Kontakt für das Antragsverfahren
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Team WFBB Arbeit - Fachkräfte und Qualifizierung
Ansprechpartner Herr Markus Höhne
Telefon: 0331 7044572914
E-Mail: markus.hoehne@wfbb.de
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Wer und was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote– Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg. Zuwendungsempfangende sind die staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Wie wird gefördert?
- Gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.
- Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und
b) die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine vereinfachte Kostenoption in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.05.2025 bis zum 31.05.2023 zu stellen.