Know How zum Wassertourismus
Was ist interessant und relevant zum Thema Wassertourismus Brandenburg, wenn man sich mit dieser Thematik intensiver auseinandersetzen möchte? Wir haben hier einige Dinge für Sie zusammengestellt.
Kleines Know-How zum Wassertourismus
Politik/Lobbyarbeit
Wichtige Forderungen:
- Instandhaltung der Infrastruktur
- Personalaufstockung an Schleusen
- bessere Koordination auf Bundes- und Landesebene
Koalitionsvertrag: Fördert Wassertourismus als Wachstumssparte.
Gesetzliche Regelungen
Gewerblich genutzte Sportboote dürfen ab 2024 nur noch mit Kleinschifferzeugnis geführt werden. Der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke.
Die Benutzung der Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen mit schwimmenden Gegenständen, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtungen vorhanden und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind, ist verboten. Dies gilt insbesondere für Surfbretter, die für das sog. Stand-UpPaddling genutzt werden. (Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes 2018)
Charterbescheinigung / 15PS-Regelungen
- Charterbescheinigung erlaubt ohne amtlichen Sportbootführerschein auf märkischen Gewässern, Boote mit bis zu 15 PS zu führen
- gründliche Einweisung vor Ort, mind. 3 Std.: Verkehrsverhalten (Theorie und Praxis), technische Bootskunde
- gültig für die Dauer der Charter
- Boote mit max. Länge von 15 m, 12 km/h Höchstgeschwindigkeit, max. 12 Personen an Bord zulässig
- zugelassene Wasserstraßenabschnitte, so genannte Charterscheinreviere
- Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung: BinSch-SportbootVermV
- Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (LChartbootV)
- Regelung hat den Wassertourismus in Brandenburg befördert
Aktuelles / Themen 2024–2025
Folgende Themen beschäftigen die Branche:
- Elektromobilität: Förderung alternativer Antriebe und Ladeinfrastruktur.
- Infrastruktur: Schleuseninstandhaltung, Personalmangel und Klimaanpassung.
- Nutzungskonflikte: Kommunikation zu Rücksichtnahme im Tourismus und Konflikten zwischen Güter- und Freizeitschifffahrt.
- Marode Schleusen: aufgrund des Alters nur eine Frage der Zeit, bis eine unbestimmte Anzahl sanierungsbedürftig wird.
Wasserwanderrastplätze (WWR): Liege- und Anlegemöglichkeiten für Boote
- alle WWR sollten grundsätzlich die Möglichkeiten der einmaligen Übernachtung von Wasserwanderern mit muskelbetriebenen Sportarten bieten
- Biwakplatz: Rastplatz für Wasserwanderer zum Rasten und einmaligen Übernachten bei Nutzung der mitgeführten Wanderausstattung
- Wasserwanderrastplatz: Anlegemöglichkeit mit Aufenthaltsbereich für Rast oder Pause (Übernachtung nur im Einzelfall, 1 Übernachtung bei vorhandenen Wasseranschluss und Toilette)
- Wasserwanderliegeplätze: 10 – 20 Gastliegeplätze, mittelgroße Einzel- oder Mehrsteganlage für den mehrtägigen Aufenthalt
- Wasserwanderstützpunkte: 10 – 20 Gastliegeplätze, Einrichtung für den längeren Aufenthalt mit allen dafür notwendigen Voraussetzungen und zusätzlichen technischen Einrichtungen
- bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln (z.B. GRW) ist die Vorhaltung von Gastliegeplätze für Wasserwanderern und öffentliche Zugänglichkeit zwingend
Hausboote
Motoryachten, Motorboote als Wohn- und Transportmittel, zu Freizeitzwecken, in aller Regel führerscheinfrei
digitale Informationen für Charterer
ADAC:
Was verbirgt sich dahinter?
- Anwendung, die das Navigieren auf den Binnenwasserstraßen ähnlich den Auto-Navigationsgeräten auf der Straße möglich macht.
- Detailinformationen zu Marinas, Anlegeplätze etc.