Recht

Unternehmen im EU-Beihilferecht

26.04.2023
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Das EU-Beihilferecht findet nur auf „Unternehmen“ Anwendung. Dabei können z. B. auch kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen Unternehmen im Sinne des Beihilferechts sein. Hier erfahren Sie wie die Einstufung der antragstellenden Person oder Organisation als „Unternehmen“ im beihilferechtlichen Sinne erfolgt und ob Sie dementsprechend förderfähig sind.