Destinationsmanagement

Neues Kommunalabgabengesetz eröffnet Chancen für den Tourismus

26.06.2024
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Mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes können Gemeinden einen zweckgebundenen Gästebeitrag erheben, um ihre touristische Infrastruktur zu verbessern und zusätzliche Angebote zu schaffen. In die Beitragspflicht können auch Tagestouristen einbezogen werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Kur- und Gästebeiträgen entfällt.

Am 18. Juni 2024 hat der Brandenburgische Landtag auf seiner 107. Sitzung eine für den Tourismus bedeutende Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg verabschiedet. Sobald das neue Gesetz in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht wird, eröffnet sich für alle Gemeinden in Brandenburg die Möglichkeit, einen zweckgebundenen Gästebeitrag einzuführen, der auch Tagestouristen einschließt. 

Mit der Neufassung des KAG entfallen bisherige Unterscheidungen zwischen Kur- und Gästebeiträgen, die zukünftig unter der Überschrift „Gästebeitrag“ zusammengefasst werden. Kurorte können weiter die Bezeichnung „Kurbeitrag“ verwenden. Inhaltlich fällt eine Unterscheidung jedoch weg. Eine wesentliche Änderung ist dabei die Erweiterung des Verwendungszweckes der erhobenen Beiträge. Während diese bisher ausschließlich für Heil- und Kurzwecke verwendet werden durften, können die Gelder nun auch für allgemeine touristische Zwecke eingesetzt werden. Neben den Übernachtungsgästen können nun auch Tagesgäste beitragspflichtig werden. 

Blick auf den Plenarsaal Landtag Brandenburg
Quelle:

Landtag Brandenburg

Konstantin Gastmann

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Prof. Dr. Andreas Zimmer

Clustermanagement Tourismus

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Julia Thoms

Digitale Innovationen

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