Digitales Meldescheinsystem Brandenburg
Touristisches Meldewesen - von der Pflicht zur Kür. Die Erhebung von Gastdaten und Gastbeiträgen für das Marketing nutzen und Mehrwerte für Gäste und touristische Anbieter schaffen. Erfahren Sie hier Wissenswertes zur schrittweisen Einführung elektronischer Meldescheine.
Hotelmeldepflicht: Was ist das und wen betrifft es?
Die touristische Meldepflicht ist in §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmt. Damit werden die Beherbergungsstätten - egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße - deutschlandweit gesetzlich verpflichtet, einen besonderen Meldeschein auszufüllen, diesen bereitzuhalten, dafür zu sorgen, dass dieser ausgefüllt wird. Auf Wunsch bestimmter Sicherheitsbehörden sind die Meldescheine auszuhändigen.
Wie der besondere Meldeschein auszusehen hat, regelt in Brandenburg das Brandenburgische Meldegesetz (BbgMeldeG, § 24).
Diese sogenannte „Hotelmeldepflicht“ erfüllt in erster Linie gefahrenabwehr- und strafverfolgungsrechtliche Anforderungen. Für Gastgeberinnen und Gastgeber und Gäste ist es somit eine gesetzlich auferlegte Pflicht, die nicht umgangen, aber mit Hilfe spezialisierter Software deutlich vereinfacht werden kann.
Digitalisierung des Meldewesens: der elektronische Meldeschein
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 der Weg zu einem komplett digitalen Meldeschein geöffnet, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist.
Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform bzw. händische Unterschrift auf dem digital erstellten Meldeschein kann verzichtet werden,
- wenn der Kur- bzw. Gästebeitrag und/oder die Übernachtungsleistung kartengebunden elektronisch bezahlt wird. Bei diesem Zahlungsprozess wird ein „Token“, sprich ein Erkennungszeichen, generiert. Dieser wird zum Meldedatensatz gespeichert und dient der Identifikation des Gastes, ersetzt also die handschriftliche Unterschrift.
- wenn zur Identifikation die elektronische Funktion des Personalausweises (eID-Verfahren) genutzt wird, sofern hierfür die technischen Voraussetzungen des eingesetzten digitalen Meldewesens vorhanden sind.
Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung. Der Gast darf nämlich – und das ist wichtig – laut Gesetz entscheiden, welche Form zur Meldung er nutzen möchte.
Weitere Fragen was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt werden im FAQ „Elektronischer Meldeschein“ des DTV erläutert.
Die Vorteile eines digitalen Meldescheinsystems
Für Gäste und Gastgeber sowie Kommunen:
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Wegfall des manuellen Ausfüllens
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Wiederaufruf von Stammgastdaten bei erneutem Besuch
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Keine Abgabe mehr von Papier-Meldescheinen oder Rückgabe von nicht benötigten Meldescheinen (oder Gästekarten)
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Keine Nacherfassung durch Verwaltung/Kommune notwendig
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Automatische und fehlerfreie Berechnung von Umlagen (z.B. Kur- oder Gästebeiträge)
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Gesetzliche Regelung wird über die Software erfüllt (Aufbewahrungsfristen, Löschroutinen etc.) immer anhand der aktuellen Gesetzgebung
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Einfache Kombination mit Kur- und Gästeabgabe sowie die Ausgabe von Gästekarten (für ermäßigte oder freie Eintritte zu den Attraktionen der Destination)
Projektausblick: Digitalisierung des Meldewesens – Unterstützung vom Land
Die Digitalisierung macht den Meldeprozess einfacher. Weniger Papier, schnellere Eingabe, bessere Lesbarkeit und Speichermöglichkeit Aber auch die einfachere Berechnung und Abwicklung von Kur- und Gästeabgaben, die Ausgabe von personalisierten Gästekarten in analoger oder digitaler Form sowie die Erstellung von Statistiken sind von Vorteil.
Viele Kommunen gehen mittlerweile diesen Weg. Und: die Digitalisierung des Meldewesens ist Bedingung für viele andere Projekte, die im Land Brandenburg geplant sind, u.a. Gästekartenlösungen.
Deshalb wird die Digitalisierung des Meldewesens auch eines der Schwerpunktprojekte der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH gemeinsam mit ihrem Partnernetzwerk für 2023. Dafür soll ein technischer Rahmenvertrag geschaffen werden, dem sich alle Kommunen, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, bedienen können.