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Innovation

Förderprogramm: Soziale Innovationen

26.03.2025
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Das Förderprogramm "Soziale Innovationen" unterstützt die Entwicklung und Erprobung neuer Lösungsansätze mit hoher gesellschaftlicher Wirkung für arbeitspolitische Herausforderungen - ob konzeptionelle Entwicklung innovativer Ideen oder praktische Umsetzung bereits entwickelter Ansätze. Für Modellprojekte können Sie vom 5. bis 30. Mai 2025 Anträge über das ILB-Kundenportal einreichen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterscheidet zwei Förderformate:

1. Entwicklungsprojekte

  • Konzeptionelle Entwicklung innovativer Ideen und Handlungsansätze
  • Vorbereitung für spätere Modellprojekte oder Machbarkeitsstudien
  • Förderhöhe: bis zu 50.000 Euro (die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro)
  • Maßnahmezeitraum: maximal 6 Monate
  • Finanzierungsart: Vollfinanzierung mit pauschalierten Personal- und Sachausgaben
  • Fortlaufende Antragstellung möglich (mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn)

2. Modellprojekte

  • Praktische Erprobung bereits  vorhandener innovativer Handlungsansätze
  • Förderhöhe: bis zu 300.000 Euro
  • Maßnahmezeitraum: maximal 24 Monate
  • Finanzierungsart: Vollfinanzierung der direkten Personalausgaben plus Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben für alle übrigen Ausgaben
  • Antragstellung nur im Rahmen gezielter Förderaufrufe, sogenannte Fördercalls möglich ( Der nächste Aufruf findet vom 5. bis 30. Mai 2025 statt. Anträge können über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Die Modellprojekte können dann ab 1. Oktober 2025 starten.

Was gilt es bei der Projektentwicklung zu beachten?

  • Zentrale Fragestellung: wer ist die Zielgruppe?
  • Etwas teilweise anders machen als bisher
  • Was gibt es schon & was wollen wir zukünftig besser machen?
  • Innovationsgehalt herausarbeiten
  • Auswirkung auf Zielgruppe & Gesellschaft formulieren
  • Transfer für späteres Arbeiten ableiten

Förderthemen

Inhaltlich muss das jeweilige Entwicklungs- oder Modellprojekt einem oder mehreren nachstehenden thematischen Schwerpunkten zuordenbar sein:

Richtlinie zur Förderung sozialer Innovationen Spezifische Ziele und aktuelle arbeitspolitische Themen
Quelle:

WFBB

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

Arbeitspolitische Relevanz 

  • Beschreibung der arbeitspolitischen Herausforderung/des arbeitspolitischen Problems, der/dem sich das Projekt stellt
  • Darstellung des Bezugs zu den adressierten spezifischen Zielen (entweder SZ a [Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung] oder SZ d [Anpassung an den Wandel]) und den entsprechenden Themenbereichen
  • Beschreibung der Zielgruppe 

Ergebnis 

  • Benennung und Kurzbeschreibung des angestrebten Ergebnisses (zum Beispiel Konzept für Modellprojekt, Machbarkeitsstudie)
  • HINWEIS: Das angestrebte Ergebnis wird durch die Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid als zahlungsbegründende Bedingung für die Auszahlung des Pauschalbetrags festgelegt. 

Innovationsgehalt 

  • Darstellung der Neuartigkeit der Maßnahme (gänzlich neu, neu im Land Brandenburg, neue Verknüpfung bekannter Elemente, bekannter Lösungsansatz, der unter neuen Rahmenbedingungen erprobt oder entsprechend angepasst wird)

Arbeitspolitische Relevanz 

  • Beschreibung der arbeitspolitischen Situation / Problemlage in Brandenburg der/dem sich das Projekt stellt
  • Darstellung des Bezugs zu den spezifischen Zielen "Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung oder Anpassung an den Wandel und den entsprechenden Themenbereichen
  • Beschreibung der Zielgruppe sowie gegebenenfalls deren Einbeziehung in das Vorhaben 

Wirkung

Ein Wirkungsmodell ist die vereinfachte Vorstellung darüber, wie eine Aktivität oder Maßnahme die Gesellschaft beeinflussen kann. Informationen zum Thema Wirkung unter anderem unter: https://www.wirkung-lernen.de/wirkung-planen/was-ist-wirkung/.

  • Beschreibung der angestrebten Wirkungen (Wirkungsziele: qualitativ, quantitativ)
  • Darstellung des zugrundeliegenden Wirkungsmodells
  • Beschreibung der angestrebten Veränderungen bei der Zielgruppe/in der Gesellschaft (Impact) Innovationsgehalt

Innovationsgehalt

  • Darstellung der Neuartigkeit der Maßnahme (gänzlich neu, neu im Land Brandenburg, neue Verknüpfung bekannter Elemente, bekannter Lösungsansatz, der unter neuen Rahmenbedingungen erprobt oder entsprechend angepasst wird)

WFBB Arbeit – Soziale Innovation & Integration
Heike Hofmann
Stellv. Teamleiterin 
Tel: 0331 70 44 57-2921
Mail: heike.hofmann@wfbb.de


WFBB Arbeit – Soziale Innovation & Integration Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Soziale Innovationen
Dana Manthey
Projektmanagerin Team 
Tel: 0331 70 44 57-2920
Mail: dana.manthey@wfbb.de