Förderprogramm: Soziale Innovationen
Das Förderprogramm "Soziale Innovationen" unterstützt die Entwicklung und Erprobung neuer Lösungsansätze mit hoher gesellschaftlicher Wirkung für arbeitspolitische Herausforderungen - ob konzeptionelle Entwicklung innovativer Ideen oder praktische Umsetzung bereits entwickelter Ansätze. Für Modellprojekte können Sie vom 5. bis 30. Mai 2025 Anträge über das ILB-Kundenportal einreichen.
Gesellschaftliche Herausforderungen und Probleme im Bereich Arbeit und Beschäftigung erfordern zunehmend innovative und kreative Lösungsansätze. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) unterstützt mit seiner Richtlinie "Soziale Innovationen für Brandenburg – Projekte zur Förderung neuer Ansätze für die Brandenburger Arbeitspolitik der EU-Förderperiode 2021–2027" gezielt die Entwicklung und praktische Erprobung neuartiger Konzepte.
Was sind Soziale Innovationen?
Soziale Innovationen umfassen neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden.
Kurz gesagt: „Wenn Viele etwas anders machen, dann ist es eine Soziale Innovation“
Soziale Praktiken können hierbei im Zusammenhang mit neuen Prozessen, Verfahren, Verhaltens- und Handlungsmustern stehen. Diese verändern also zum Beispiel, wie Menschen Fortbewegungsmittel nutzen (Car-Sharing), wie sie weniger Plastikmüll verursachen (Unverpackt-Läden) oder in der Stadt Grünflächen nutzen (Urban Gardening). Damit bewähren sich Soziale Innovationen über die Zeit und werden in Teilen oder in der gesamten Gesellschaft angenommen. Sie können unzureichende Lösungsansätze und Programme ersetzen oder sie ergänzen diese sinnvoll. Damit tragen sie dazu bei, soziale wie auch ökologische Herausforderungen auf innovative Weise zu lösen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterscheidet zwei Förderformate:
1. Entwicklungsprojekte
- Konzeptionelle Entwicklung innovativer Ideen und Handlungsansätze
- Vorbereitung für spätere Modellprojekte oder Machbarkeitsstudien
- Förderhöhe: bis zu 50.000 Euro (die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro)
- Maßnahmezeitraum: maximal 6 Monate
- Finanzierungsart: Vollfinanzierung mit pauschalierten Personal- und Sachausgaben
- Fortlaufende Antragstellung möglich (mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn)
2. Modellprojekte
- Praktische Erprobung bereits vorhandener innovativer Handlungsansätze
- Förderhöhe: bis zu 300.000 Euro
- Maßnahmezeitraum: maximal 24 Monate
- Finanzierungsart: Vollfinanzierung der direkten Personalausgaben plus Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben für alle übrigen Ausgaben
- Antragstellung nur im Rahmen gezielter Förderaufrufe, sogenannte Fördercalls möglich ( Der nächste Aufruf findet vom 5. bis 30. Mai 2025 statt. Anträge können über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Die Modellprojekte können dann ab 1. Oktober 2025 starten.
Was gilt es bei der Projektentwicklung zu beachten?
- Zentrale Fragestellung: wer ist die Zielgruppe?
- Etwas teilweise anders machen als bisher
- Was gibt es schon & was wollen wir zukünftig besser machen?
- Innovationsgehalt herausarbeiten
- Auswirkung auf Zielgruppe & Gesellschaft formulieren
- Transfer für späteres Arbeiten ableiten
Förderthemen
Inhaltlich muss das jeweilige Entwicklungs- oder Modellprojekt einem oder mehreren nachstehenden thematischen Schwerpunkten zuordenbar sein:

WFBB
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Arbeitspolitische Relevanz
- Beschreibung der arbeitspolitischen Herausforderung/des arbeitspolitischen Problems, der/dem sich das Projekt stellt
- Darstellung des Bezugs zu den adressierten spezifischen Zielen (entweder SZ a [Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung] oder SZ d [Anpassung an den Wandel]) und den entsprechenden Themenbereichen
- Beschreibung der Zielgruppe
Ergebnis
- Benennung und Kurzbeschreibung des angestrebten Ergebnisses (zum Beispiel Konzept für Modellprojekt, Machbarkeitsstudie)
- HINWEIS: Das angestrebte Ergebnis wird durch die Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid als zahlungsbegründende Bedingung für die Auszahlung des Pauschalbetrags festgelegt.
Innovationsgehalt
- Darstellung der Neuartigkeit der Maßnahme (gänzlich neu, neu im Land Brandenburg, neue Verknüpfung bekannter Elemente, bekannter Lösungsansatz, der unter neuen Rahmenbedingungen erprobt oder entsprechend angepasst wird)
Anforderungen an die einzureichenden Konzepte und Beschreibung des Projektauswahlverfahrens ( Hinweise zur Antragstellung)
Arbeitspolitische Relevanz
- Beschreibung der arbeitspolitischen Situation / Problemlage in Brandenburg der/dem sich das Projekt stellt
- Darstellung des Bezugs zu den spezifischen Zielen "Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung oder Anpassung an den Wandel und den entsprechenden Themenbereichen
- Beschreibung der Zielgruppe sowie gegebenenfalls deren Einbeziehung in das Vorhaben
Wirkung
Ein Wirkungsmodell ist die vereinfachte Vorstellung darüber, wie eine Aktivität oder Maßnahme die Gesellschaft beeinflussen kann. Informationen zum Thema Wirkung unter anderem unter: https://www.wirkung-lernen.de/wirkung-planen/was-ist-wirkung/.
- Beschreibung der angestrebten Wirkungen (Wirkungsziele: qualitativ, quantitativ)
- Darstellung des zugrundeliegenden Wirkungsmodells
- Beschreibung der angestrebten Veränderungen bei der Zielgruppe/in der Gesellschaft (Impact) Innovationsgehalt
Innovationsgehalt
- Darstellung der Neuartigkeit der Maßnahme (gänzlich neu, neu im Land Brandenburg, neue Verknüpfung bekannter Elemente, bekannter Lösungsansatz, der unter neuen Rahmenbedingungen erprobt oder entsprechend angepasst wird)
Anforderungen an die einzureichenden Konzepte und Beschreibung des Projektauswahlverfahrens
WFBB Arbeit – Soziale Innovation & Integration
Heike Hofmann
Stellv. Teamleiterin
Tel: 0331 70 44 57-2921
Mail: heike.hofmann@wfbb.de
WFBB Arbeit – Soziale Innovation & Integration Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Soziale Innovationen
Dana Manthey
Projektmanagerin Team
Tel: 0331 70 44 57-2920
Mail: dana.manthey@wfbb.de