Bundesmeldegesetz 2025: Das müssen Beherbergungsbetriebe beachten
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein aktualisiertes Bundesmeldegesetz: Während die Meldepflicht für inländische Gäste entfällt, bleibt sie für ausländische Gäste bestehen. Doch Vorsicht: Die Verpflichtung zur Meldung der Tourismusstatistik bleibt unverändert bestehen! Warum diese Statistik weiterhin wichtig ist und wie Betriebe ihre Prozesse anpassen sollten, lesen Sie hier.
Zum 1. Januar 2025 trat in Deutschland eine bedeutende Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in Kraft: Die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsstätten wurde abgeschafft. Dies bedeutet, dass Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen; sie müssen weiterhin einen Meldeschein ausfüllen und einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.
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Auswirkungen auf die Tourismusstatistik
Einige Beherbergungsbetriebe gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit der Änderung des BMG auch die Verpflichtung zur Meldung für die Tourismusstatistik entfällt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Meldepflichten zur Beherbergungsstatistik bleiben auf Grundlage des Beherbergungsstatistikgesetz unverändert bestehen. Betriebe mit zehn oder mehr Betten sind weiterhin verpflichtet, monatlich statistische Daten an die zuständigen Landesämter zu übermitteln. Diese Daten sind essenziell für die Erstellung der Tourismusstatistik und dienen als Grundlage für wirtschaftliche Analysen und Entscheidungen.
Handlungsbedarf für Beherbergungsbetriebe
Es ist von großer Bedeutung, dass alle Beherbergungsbetriebe die neuen Regelungen des Bundesmeldegesetzes umsetzen und gleichzeitig ihren Verpflichtungen zur Tourismusstatistik nachkommen. Die Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und vor allem die Qualität der Tourismusstatistik beeinträchtigen.
Unsere Empfehlungen
- Überprüfung interner Prozesse: Stellen Sie sicher, dass Ihre Meldeverfahren an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst sind.
- Schulung des Personals: Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Änderungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
- Kommunikation mit Gästen: Weisen Sie Ihre Gäste, insbesondere ausländische, auf die weiterhin bestehende Meldepflicht hin.
Für weitere Informationen und Unterstützung stehen Ihnen viele Branchenverbände zur Verfügung. Zudem bieten die zuständigen Landesämter detaillierte Auskünfte zur Beherbergungsstatistik an.
Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfordert zwar zunächst organisatorischen Aufwand, trägt jedoch langfristig zur Entlastung der Betriebe bei und gewährleistet die Qualität der Tourismusstatistik.
In diesem Artikel zur Abschaffung der Meldepflicht haben wir im Oktober 2024 dazu informiert.