Abschaffung Meldepflicht für Inländer in Beherbergungsbetrieben
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.10.2024 der Änderung des Bundesmeldegesetzes zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger, die in Beherbergungsbetrieben übernachten. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderung bereits zuvor beschlossen. Mit der Zustimmung des Bundesrats kann diese nun in Kraft treten. Anpassung von Beitragssatzungen sind notwendig.
Bislang mussten Gäste, die in Hotels, Pensionen oder anderen Beherbergungsbetrieben übernachten, einen Meldeschein ausfüllen und ihre persönlichen Daten hinterlegen. Diese Pflicht galt sowohl für inländische als auch ausländische Gäste. Mit der neuen Regelung entfällt jedoch die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger ab dem 1. Januar 2025, womit auch das Ausfüllen und Aufbewahren des Meldescheins entfällt.
Für Beherbergungsbetriebe bedeutet die Abschaffung der Meldepflicht für Inländer eine Reduzierung des administrativen Aufwands. Der bisher notwendige Prozess der Datenerhebung und -aufbewahrung entfällt für deutsche Gäste, was den Check-in-Prozess vereinfachen könnte.
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Mariann Szöke
Gäste müssen wiederum keine persönlichen Daten mehr hinterlegen, was den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben unkomplizierter gestaltet.
Die aktuellen Regelungen können auf den offiziellen Webseiten eingesehen werden (siehe Linkbereich).
Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber einen Schritt in Richtung Vereinfachung der Verwaltungsprozesse im Beherbergungswesen umsetzen. Der Deutsche Tourismusverband sieht die Differenzierung zwischen deutschen und ausländischen Gästen als problematisch und auch wenig praxistauglich an. Die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg teilt diese Sichtweise.
Was ist jetzt wichtig?
Brandenburger Gemeinden, die die Anmeldepflicht von Gästen (z. B. im Rahmen des Kurbeitrags) auf Grundlage des bisherigen Bundesmeldegesetzes begründen, wird dringend empfohlen, ihre Ortssatzungen anzupassen. Für die dafür notwendigen Schritte haben der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband eine kurze Handreichung für die kommunale Praxis erarbeitet. Diese sowie die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie im Linkbereich.
Wie unterstützt der DTV?
In einem aktualisierten Infopapier hat der DTV die wichtigsten Änderungen zusammengefasst (siehe Linkbereich).
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DTV.