Recht

Abschaffung Meldepflicht für Inländer in Beherbergungsbetrieben

22.10.2024
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Von TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.10.2024 der Änderung des Bundesmeldegesetzes zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger, die in Beherbergungsbetrieben übernachten. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderung bereits zuvor beschlossen. Mit der Zustimmung des Bundesrats kann diese nun in Kraft treten. Anpassung von Beitragssatzungen sind notwendig.

Bislang mussten Gäste, die in Hotels, Pensionen oder anderen Beherbergungsbetrieben übernachten, einen Meldeschein ausfüllen und ihre persönlichen Daten hinterlegen. Diese Pflicht galt sowohl für inländische als auch ausländische Gäste. Mit der neuen Regelung entfällt jedoch die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger ab dem 1. Januar 2025, womit auch das Ausfüllen und Aufbewahren des Meldescheins entfällt.

Für Beherbergungsbetriebe bedeutet die Abschaffung der Meldepflicht für Inländer eine Reduzierung des administrativen Aufwands. Der bisher notwendige Prozess der Datenerhebung und -aufbewahrung entfällt für deutsche Gäste, was den Check-in-Prozess vereinfachen könnte. 

Foto von hohen Papierstapeln
Quelle:

Pixabay

Mariann Szöke