Recht

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Busverkehr

Online
16.06.2025
15:00 - 16:00
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Das BFSG soll digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. Es hat Auswirkungen auch auf die Busbranche.

Am 28. Juni 2025 muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt sein.

Das BFSG soll digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. Es hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Busreisebranche und viele Websites und Buchungsportale sind anzupassen. Doch: Nicht alle Busunternehmen sind betroffen! Die spannendste Frage ist daher: Muss ich es umsetzen? Und für welche Produkte und Dienstleistungen? 

Betroffen sind viele Websites und Buchungsportale von Busunternehmen, während im Busverkehr Personenbeförderungsdienste im Gelegenheitsverkehr ausgeschlossen sind.  

Im RDA Online-Seminar zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Busverkehr beleuchtet RDA Rechtsanwältin Marie Vandersanden die Anwendbarkeit des BFSG auf die Busreisebranche und zeigt, welche Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten müssen. Erfahren Sie die Kernpunkte und relevanten Anforderungen des BFSG und insbesondere, wer handeln muss, um Abmahnungen zu vermeiden. Marie Vandersanden erklärt außerdem, was es bringt, die Anforderungen des BFSG ggf. freiwillig umzusetzen, selbst wenn keine Pflicht zur Umsetzung bestehen sollte. 

Das Online-Seminar setzt keine Vorkenntnisse voraus und ist daher auch für Einsteigerinnen und Einsteiger geeignet.
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt. Teilnehmerbeitrag für Nicht-Mitglieder.

Organisation

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.