Recht

Gesetzesänderungen 2025 - das müssen Sie beachten

02.01.2025
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Zum 1. Januar treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025.

Wegfall der Meldepflicht für Übernachtungsbetriebe

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger, die in Beherbergungsbetrieben übernachten. Bislang mussten Gäste, die in Hotels, Pensionen oder anderen Beherbergungsbetrieben übernachten, einen Meldeschein ausfüllen und ihre persönlichen Daten hinterlegen. Diese Pflicht galt sowohl für inländische als auch ausländische Gäste. Mit der neuen Regelung entfällt jedoch die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger ab dem 1. Januar 2025, womit auch das Ausfüllen und Aufbewahren des Meldescheins entfällt.

Barrierefreiheitssstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen (Online-Shops, Bankdienstleistungen, Apps und Websites von Verkehrsunternehmen etc.) für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Für öffentliche Einrichtungen ist dies bereits vorgeschrieben, ab dem 28. Juni 2025 wird das auch für privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtend. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

CO₂-Preis

Vom 1. Januar an greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO₂-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigen die Preise in vielen Bereichen, z.B. beim Tanken, Heizen, bei Flugreisen, in der Produktion und Landwirtschaft. 

E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern die elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Hierbei sind folgende Übergangsregelungen vorgesehen:
Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung (z. B. Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers E-Mail mit einer PDF-Datei) auszustellen. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 Euro zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Für Minijobber gilt eine Verdienstgrenze von 556 Euro. 

Kleinunternehmerregelung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll die Kleinunternehmerregelung ab dem Jahr 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert werden. Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) sollen auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben werden. Die Neuregelung soll es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern ermöglichen, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden.

Kurzarbeitergeld

Zum 1. Januar wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Art und aus verschiedenen Quellen u.a. bundesregierung.de, ihk.de zusammengestellt. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit deren Nutzung ist ausgeschlossen.