Camping
Camping boomt - nicht erst seit der Corona-Pandemie. Wir halten Sie hier über aktuelle Informationen, Trends und Projekte im Campingland Brandenburg auf dem Laufenden.
Camping liegt im Trend
Brandenburg bietet Campingurlaubern ideale Bedingungen für einen erholsamen und naturnahen Urlaub. Die reizvollen Landschaften, die vielfältigen Kulturangebote und die Tatsache, dass über 90 % der 178 Campingplätze in Brandenburg am Wasser liegen, machen das Land bei Natursuchenden, bei aktiven Freizeitsportlern aber auch bei Familien immer beliebter. Dies zeigt auch die Entwicklung der Übernachtungszahlen der letzten Jahre: 2014 haben rund eine Million Gäste auf den Campingplätzen des Landes übernachtet. Im Jahr 2016 stieg die Zahl bereits auf über 1,12 Mio Übernachtungen und lag zuletzt 2021 bei 1,34 Mio Übernachtungen.
Kontakt
Katrin Waitek
Service-Qualität und Nachhaltigkeit stehen zunehmend im Mittelpunkt der Campingplatz-Gäste und so fokussieren sich die Campingplatzbetreiber immer mehr auf diese Themen. Es wird inzwischen viel Wert auf ein bestimmtes Niveau und eine umweltbewusste Betreibung der Campingplätze gelegt. In Brandenburg sind überdurchschnittlich viele Campingunternehmen klassifiziert, darunter fallen einige Campingplätze mit 4 oder 5 Sternen aber auch nachhaltige Campingplätze mit der Eco-Camping-Zertifizierung. Denn Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit sind nicht nur aktuelle Themen, sondern stellen für Campingurlauber ein zunehmend wichtiges Kriterium dar. Campingurlaub ist zu einer wichtigen Säule in der Brandenburger Tourismuswirtschaft geworden, die es zu unterstützen und zu fördern gilt.
Fragen und Antworten zum Thema Camping
Wir möchten gerne unseren Campingplatz klassifizieren lassen, was müssen wir dafür unternehmen.
Auf der Webseite www.campingland-brandenburg.de unter dem Button „Qualität“ finden Sie den Antrag auf Klassifizierung, sowie den Bewertungsbogen mit den dazugehörigen Erläuterung.
Wir möchten gerne auf unserem Campingplatz Tiny Häuser zur Vermietung aufstellen. Was ist dabei zu beachten?
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt: Tiny Häuser sind bauliche Anlagen.
Nach einem Rechtsstreit, bei welchem die Baurechtsbehörde einem Bauherrn die Errichtung einer Tiny House-Siedlung untersagte, wurde die Angelegenheit vor Gericht vertagt. Der Bauherr argumentierte, dass er keine Tiny Häuser errichtete, sondern lediglich aufstellte und es sich somit nicht um bauliche Anlagen handele.
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied jedoch anders: Bei Tiny Häusern handelt es sich um bauliche Anlagen, welche laut ihrem Verwendungszweck oder ihrer Eignung dazu bestimmt sind, längerfristig an einem Ort zu stehen. Laut dem Urteil kann von einer ortsfesten Verwendungsabsicht gesprochen werden, wenn die Parzellierung des Grundstücks, die Pachtdauer, die Möglichkeit zur Untervermietung sowie die Ausstattung und das Erscheinungsbild des Hauses für eine dauerhafte Nutzung auf diesem Gelände sprechen.
Das Urteil lässt sich, aufgrund seiner Begründung zudem, auf andere Landesbauordnungen übertragen und könnte somit auch in weiteren Bundesländern von Relevanz sein.
Weitere Informationen zum Urteil über Tiny Häuser sind hier zu finden. Die Gesetze §2 Abs.1, S.1 sowie § 79 Abs. 1, S. 1 BauO BB 2018 finden Anwendung.
Welche Arbeitszeitmodelle gibt es in der Branche?
Die Campingwirtschaft ist stark saisonal ausgerichtet. Somit gibt es in den Sommermonaten einen höheren Arbeitszeitbedarf als in den Wintermonaten.
Welche Möglichkeiten gibt es, unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes, zur Aufzeichnungspflicht und zur praktikablen Umsetzung?
Eine Möglichkeit ist das Stundenkonto. Das Jahresstundenkonto, 1800 h pro Jahr- bei ganzjähriger Beschäftigung- muss innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Der Arbeitnehmer hat ein gleichbleibendes, monatliches Festgehalt. Somit ist es nicht relevant, wie vielen Tagen der AN in der Woche arbeitet.
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Ich möchte einen Campingplatz eröffnen. An wen wende ich mich?
Interessiert Personen, die einen Campingplatz in Brandenburg eröffnen möchten, können sich an die Geschäftsstelle des BVCD/BB e.V. wenden. Das erste Informationsgespräch ist kostenfrei.
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Warum sollten Campingplatzbesitzer beim BVCD beitreten?
- Umfassende Informationen aus der Campingbranche
- Nutzen aus verschiedenen Rahmenverträgen
- Kostenfreie Nutzung von Inkassoleistungen
- Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen des Verbandes- intensiver Erfahrungsaustausch
- Preisvorteile bei verschiedenen Leistungen z.B. der Klassifizierung
- Eigene Campingplatz-Internetseite auf www.campingland-brandenburg.de
- Kostenfreier Eintrag auf der Seite www.reiseland-brandenburg.de, in der Rubrik Unterkünfte
- Kostenfreier Eintrag auf der Seite des BVCD, sowie einen Eintrag im jährlich neu aufgelegten Campingführer Deutschland
- Nutzung des gesamten Intranetzes des BVCD
- Rechtsberatung
- Beratung bei Förderanträgen und Behördenangelegenheiten