Webinarnachlese: Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit
Tourismus ist ohne Attribute wie Weltoffenheit und Toleranz nicht denkbar.
So wie wir im Ausland Wertschätzung erwarten und erfahren, so ist es auch für uns eine Selbstverständlichkeit, Menschen, die zu uns als Gäste oder Mitarbeitende kommen und allen Mitmenschen mit Respekt und Freundlichkeit zu begegnen.
Webinar: Brandenburgischer Tourismus: Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit
Das Webinar hatte das Ziel, für diese Thematik zu sensibilisieren, darüber zu informieren und Akteuren praxisnahe Werkzeuge an die zu Hand geben, um im Falle eines Falles in Bezug auf Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung etc. bestmöglich agieren bzw. reagieren zu können.
Das Webinar fand online am 09.04.2024 von 10-12 Uhr statt. Hier haben wir für Sie die Vorträge, Handouts und Ergänzungen der Referentinnen und Referenten zusammengestellt.
Aktuelles Lagebild zum Rechtsextremismus in Brandenburg
Axel Heidrich - Referatsleiter Referat 55- Auswertung politischer Extremismus als stellvertretender Abteilungsleiter im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gab einen Überblick zur Lage im Land. Insbesondere zu Liegenschaften und rechtsextremistischen Gruppen in verschiedenen Orten wurde informiert und sensibilisiert.
Diskriminierung, Rassismus und Rechtsextremismus als Herausforderungen für den Tourismus
Alfred Roos, Leiter der Koordinierungsstelle “Tolerantes Brandenburg”, Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Diskriminierung und Rassismus – zwei kurze Definitionen
- Diskriminierung ist die (unbegründete) Ungleichbehandlung aufgrund zugeschriebener oder aber objektiver Unterschiede von Menschen.
- Rassismus ist die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ggfs. ihres Aussehens, ihrer Sprache, ihrer Religion oder ihrer Hautfarbe.
Markus Klein, Geschäftsführer demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung
- Lokale Handlungsansätze
- Imageentwicklung
- Beschwerdemanagement
- Krisenkommunikation
- Interne Auseinandersetzung mit dem Thema
- Verfestigte rechtsextreme Strukturen
Beispiel Kampagne "Wir sind Burg!" zur Reaktion auf Vorfälle im Ort.
Die Rechtfertigung von Beherbergungsverboten und -beschränkungen durch AGB und Hausrecht - Ein rechtlicher Exkurs
Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk gab einen Überblick über rechtliche Bestimmungen:
- vor Vertragsabschluss
- nach Vertragsabschluss
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Hausverbot
Fazit: Auch nach Vertragsschluss eröffnen AGB und Hausverbote rechtliche Möglichkeiten, die allerdings aufgrund des Grundsatzes der Vertragstreue (Verträge müssen eingehalten werden) deutlich beschränkter sind.