Barrierefreiheit
Qualität

Landesweites Informationssystem „Brandenburg für Alle“

23.11.2022
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Das seit vielen Jahren bewährte Kennzeichnungssystem für touristische Anbieter im Land Brandenburg. Mit externer Datenerhebung erhalten Sie geprüfte und einheitliche Informationen zur Barrierefreiheit vor Ort und werden in den landesweiten touristischen Datenbanken sichtbar.

Wir haben festgestellt, dass es jenseits von gesetzlichen Definitionen, DIN-Vorschriften und Baugesetzen oft sehr subjektiv ist, was jeder selbst als "barrierefrei" empfindet. Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse, Fähigkeiten, Anforderungen und Wünsche an ihre Umwelt, das ist Fakt. Und genau hier setzt unser bewährtes Informationssystem "Brandenburg für Alle" an.

Seit über 10 Jahren sind wir für unsere Gäste im Land Brandenburg unterwegs und erheben detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit von touristischen Angeboten. Diese Infos werden online veröffentlicht. Damit können sich alle Gäste schon im Vorfeld ihrer Reise einen Eindruck von der Situation vor Ort verschaffen: Ist das Angebot für mich und meine persönlichen Rahmenbedingungen barrierefrei nutzbar? 

Bereits über 800 Angebote sind vor Ort von geschulten Erhebern besucht und aufgenommen worden und informieren ihre Gäste detailliert über ihre Zugänglichkeit.

Kontakt

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Olaf Lieberwirth

Marketingmanagement, Barrierefreies Reisen & Vertrieb

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
Deutschland

Wer kann sich nach "Brandenburg für alle" kennzeichnen lassen?

Alle touristischen Anbieter im Land Brandenburg, die auch von Gästen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen genutzt werden können, können sich grundsätzlich am System beteiligen. Es gibt keine Mindestkriterien, die für eine Aufnahme erfüllt sein müssen. Ihr Angebot sollte sich jedoch durch bestimmte "Hardware" (bauliche Begebenheiten, technische Hilfsmittel etc.) und/ oder auch "Software" (besonderes Serviceangebot, spezielle Führungen etc.) von der Masse abheben. Sind Sie unsicher, ob das auf Ihr Angebot zutrifft? Dann nehmen Sie Kontakt uns auf, wir finden es gemeinsam heraus!

"Brandenburg für Alle" ist ein Informations-, kein Zertifizierungssystem

Alle touristischen Angebote, die von einem geschulten Datenerheber aufgesucht wurden und zu denen detaillierte Daten vorliegen, erhalten ein entsprechendes Piktogramm. Ausnahme: Bei Angeboten für Gäste mit Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten akzeptieren wir auch eine Selbstauskunft des Anbieters.

Die Piktogramme beinhalten keine Bewertung der Barrierefreiheit vor Ort, sie sind ein Hinweis auf verlässliche, geprüfte Informationen über den Ist-Zustand vor Ort im Internet. Dafür steht auch der kleine Buchstabe "i" in der oberen linken Ecke aller fünf Piktogramme. 

Somit können sich Ihre Gäste selbst überlegen: Ist das Angebot für mich persönlich barrierefrei nutzbar oder nicht? Bei der Suche nach geeigneten Angeboten im Internet helfen Suchfilter weiter, Angebote einzugrenzen und Angebote nach den eigenen Bedürfnissen auszuwählen.

Fünf Piktogramme für Barrierefreiheit mit Erläuterung
Quelle:

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Ich möchte mitmachen! Was ist zu tun?

Sie möchten, dass Ihr Angebot auch von einem geschulten Erheber besucht wird, der Detailinfos zur Barrierefreiheit aufnimmt und diese anschließend veröffentlicht? Super!

Sie sind schon fast am Ziel: Bitte nehmen Sie zwecks Terminabstimmung Kontakt zu uns auf. Wir besprechen alle weiteren Details (z.B. welcher Termin bietet sich an, welcher Erheber kann zu Ihnen kommen, welche Besonderheiten sind ggf. zu beachten.)

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Barrierefreien Kennzeichnung „Brandenburg für Alle“

In der Regel reicht es der ILB aus, wenn geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit zu Ihrem Betrieb vorliegen. Dies können Informationen sein, die die TMB anhand des landesweiten Systems „Brandenburg für Alle“ erhebt. Die geprüften Detailinformationen werden nach einem Termin bei Ihnen vor Ort in das landesweite Contentnetzwerk eingetragen und u.a. auf www.barrierefrei-brandenburg.de ausgespielt. Den Link zu Ihrem Eintrag können Sie der ILB gemeinsam mit einem Nutzungsvertrag zur Verwendung der dazu gehörigen Piktogramme als Nachweis vorlegen. Für eine solche Datenerhebung stellt die TMB Ihnen 50€ zzgl. MwSt. in Rechnung. Sie erhalten einen drei Jahre lang gültigen Eintrag (nach spätestens 3 Jahren erfolgt eine Aktualisierung der Daten).

Die Infos sind Bestandteil des landesweiten Content Netzwerks  und werden an verschiedenen Stellen ausgespielt, z.B.:

Wir freuen uns, wenn touristische Anbieter von ihrer eigenen Webseite zu den detaillierten Infos verlinken.

Verlässliche Daten sind uns wichtig. Daher akzeptieren wir (außer beim Thema Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien) keine Selbstauskünfte der touristischen Anbieter. Ein geschulter Erheber vereinbart einen Termin vor Ort, um die Infos zur Barrierefreiheit persönlich auszumessen und aufzuschreiben. Dafür werden mit Betroffenen und Touristikern gemeinsam erarbeitete Checklisten/ Erhebungsbögen genutzt. Den Erhebungsprozess können Sie sich auch in unserem kurzen Erklärfilm anschauen.

Quelle:

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

teejit

Barrierefreie Reiseangebote kennzeichnen

In diesem Video lernen Sie die Schritte zur Kennzeichnung Ihrer barrierefreien Reiseangebote kennen und wie die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH Sie dabei unterstützt.

Für eine barrierefreie Datenerhebung und einen drei Jahre gültigen Eintrag berechnen wir wirtschaftlich arbeitenden Betrieben derzeit 50 € zzgl. MwSt.

Wenn Ihr Angebot von einem geschulten Erheber besucht wurde, werden die Daten ins landesweite Contentnetzwerk eingetragen. Dieser Eintrag ist drei Jahre lang gültig. Spätestens nach Ablauf der drei Jahre werden wir Sie kontaktieren, ob es vor Ort relevante bauliche Änderungen oder Veränderungen im Service gab.

  • Wenn nicht, wird der Eintrag um weitere drei Jahre verlängert. 
  • Wenn doch, wird ein erneuter Termin vor Ort für eine Datenerhebung vereinbart.

Bitte melden Sie sich gern auch vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist proaktiv, wenn es bei Ihnen irgendwelche Änderungen gab!