Bilder und Texte mit Creative Commons Lizenzen einkaufen
Im Tourismus spielen Medien – insbesondere Bilder und Texte – zum Zweck der Kommunikation eine bedeutende Rolle.
Die Anzahl der Kanäle über die Medien verbreitet werden können, steigt dabei exponentiell. Die eigenen Kanäle, wie die Unternehmenswebsite, spielen dabei in Bezug auf die Reichweite zunehmend eine geringere Rolle. Um das eigene Bildmaterial gerade aber externen Portalen – wie weltweiten Bilddatenbanken (z.B. Google Bilder, Pixabay) - zur Verfügung zu stellen, gilt es diese Bilder (oder Grafiken) mit einer Lizenz auszustatten, die eine umfangreiche – weltweite - Nutzung ohne den Abschluss eines Vertrages ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird auch von Open Data gesprochen.
Um diese uneingeschränkte Weitergabe und Veröffentlichung zu ermöglichen, setzt sich in den letzten Jahren immer mehr die sogenannte „Creative Commons“-Lizenz (auch: "CC-Lizenz") durch, die auch einen Wegbereiter aller Open Data Aktivitäten darstellt. Vorallem Medien, die mit einer CC 0 (uneingeschränkte Nutzung) oder CC BY (uneingeschränkte Nutzung bei gleichzeitiger Namensnennung des Urhebers) Lizenz ausgezeichnet werden, stehen so zur weltweiten Nutzung mit geringen Einschränkungen für Dritte zur Verfügung. Aber auch die weiteren CC-Lizenzen erleichtern die Weitergabe von Bildern und Texten erheblich.
Kontakt
Marcel Tischer
TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
Deutschland
Im Rahmen einer „Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten zur „gemeinfreien Nutzung“ wird das jeweilige Werk durch den Urheber bzw. Rechteinhaber aktiv mittels Vergabe einer CC-Lizenz in die Gemeinfreiheit überführt (englisch „voluntary public domain“). Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht mehr den Urheberrecht unterliegt.
Im Vertrag ist genau darzustellen, für welche Nutzungsarten die Rechte eingeräumt werden (Website, Print etc.). Im Vertragsanhang sind die einzukaufenden Bilder mit der jeweiligen Lizenz darzustellen. Einen entsprechenden Vertragstext kann Ihnen von einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt erstellt werden. Für Redakteure des Contentnetzwerks Brandenburg hat die TMB von einem Fachanwalt auch entsprechende Vertragsvorlagen für die Datenpflege in den landesweiten Datenbanken erstellen lassen, die bei Interesse gern erfragt werden können.
Anschließend können Sie das erstandene Recht am Bild- / Text auf Ihrer Website oder einer entsprechenden Contentdatenbank hinterlegen. Üblicherweise können Sie das im Contentmanagementsystem Ihrer Website umsetzen.