Überlassung von Bildrechten durch Mitarbeitende
Im Tourismus spielen Medien – insbesondere Bilder – zum Zweck der Kommunikation eine bedeutende Rolle.
Die Anzahl an Kanäle über die Medien verbreitet werden können, steigt dabei exponentiell. Die eigenen Kanäle wie die Unternehmenswebsite spielen dabei in Bezug auf die Reichweite nur noch eine begrenzte Rolle. Um das eigene Bildmaterial gerade aber anderen Medien – wie weltweiten Bilddatenbanken (z.B. Google Bilder, Pixabay) - zur Verfügung zu stellen, gilt es diese Bilder (oder Grafiken) mit einer Lizenz auszustatten, die eine umfangreiche – weltweite - Nutzung ohne den Abschluss eines Vertrages ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird auch von Open Data gesprochen.
Möchten Sie bspw., dass Ihre Bilder auf weltweiten Bilddatenbanken (z.B. Google Bilder, Pixabay) erscheinen, um das „Bild von Ihrer Region“ zu kuratieren, ist die Bereitstellung lizenzfreier Bilder zu empfehlen.
Insbesondere Bilder von Fotograf*innen können in diesem Zusammenhang sehr teuer werden, kauft man sie mit einer „total buy out“-Lizenz ein, was eine uneingeschränkte Weitergabe implizieren würde. Zudem ist „total buy out“ kein internationaler Standard, der eine weltweite Verbreitung des eigenen Bildmaterials ermöglichen würde.
Um eine uneingeschränkte Weitergabe zu ermöglichen, setzt sich in den letzten Jahren immer mehr die sogenannte „Creative Commons“-Lizenz durch, die auch einen Wegbereiter aller Open Data Aktivitäten darstellt. Medien, die mit einer CC 0 (uneingeschränkte Nutzung) oder CC BY (uneingeschränkte Nutzung bei gleichzeitiger Namensnennung des Urhebers) Lizenz ausgezeichnet werden, stehen so zur weltweiten Nutzung zur Verfügung.
Eine Möglichkeit kostengünstig Medien mit CC 0 Lizenzen zu erhalten, besteht darin, die Erstellung von Medien im eigenen Unternehmen zu stimulieren und die dauerhafte Nutzung durch das Unternehmen über Erweiterungen der Arbeitsverträge zu sichern. Diese Vereinbarung bleibt bestehen, auch wenn die mitarbeitende Person das Unternehmen verlässt.
Im Download finden Sie zwei Verträge zur Ergänzung von Arbeitsverträgen. In der CC 0 Variante können die Bilder auch ohne Nennung des Urhebers verbreitet werden. In der Version CC BY ist der Urheber zu nennen.
Zudem ist es wichtig die Mitarbeitenden zu schulen, um im Rahmen der Medienerstellung keine Verstöße gegen das Urheber-, Marken und Persönlichkeitsrecht zu begehen.
Neben der Lizensierung von Bilder der Mitarbeitenden besteht natürlich die Möglichkeit Bilder von Fotograf*innen einzukaufen. Damit diese Bilder weltweit genutzt werden können, sollten auch diese mit CC 0 oder CC BY Lizenzen eingekauft werden. Mehr dazu erfahren Sie in einem gesonderten Artikel.