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Neuer Förderaufruf „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“

31.03.2023
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Zur Stärkung der Schnittstelle von Fahrrad und öffentlichem Personenverkehr hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen neuen Förderaufruf gestartet. Gefördert werden die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des Öffentlichen Personenverkehrs.

Die Mobilität in Deutschland verändert sich: Immer mehr Menschen möchten umweltfreundlich unterwegs sein und nutzen das Fahrrad, den öffentlichen Verkehr und die Kombination der beiden Verkehrsmittel. Doch gerade an Bahnhöfen und zentralen Stationen mangelt es oftmals an attraktiven, wettergeschützten und sicheren Fahrradabstellanlagen. 

Der Deutsche Bundestag hat im Klima- und Transformationsfonds den Titel „Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ ausgebracht und die Umsetzung des Titels im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs beschlossen. Für den Förderaufruf sind im Haushalt 2023 sowie der weiteren Finanzplanung bis 2026 bis zu 110 Mio. Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 18.01.2021 B8).  

Förderziel und Förderzweck

Der Radverkehr stellt einen wichtigen Teil eines modernen Verkehrssystems in städtischen wie ländlichen Räumen dar. Eine Stärkung des Radverkehrs schafft ein zusätzliches Mobilitätsangebot für den Berufs-, Alltags- und Freizeitverkehr und trägt entscheidend zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen bei. Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzziele angehoben: Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt werden. Mit Blick auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung weist vor allem die Schnittstelle von Radverkehr und Öffentlichem Personenverkehr (ÖPV) großes Potenzial auf.

Die Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ (2019) hat für das Jahr 2030 allein an Bahnhöfen einen Bedarf von bis zu 1,5 Millionen zusätzlichen Fahrradstellplätzen ermittelt. Um es mehr Bus- und Bahnreisenden zu ermöglichen, ihr Fahrrad am Bahnhof bzw. der ÖPV-Station sicher abzustellen, müssen also deutlich mehr und zugleich wettergeschützte, bahn- und bussteignahe, gesicherte und damit attraktive Fahrradparkhäuser und Fahrradabstellanlagen geschaffen werden.

Der Bund hat großes Interesse an der Stärkung der intermodalen Schnittstelle von Fahrrad und Bahn / Bus und sieht im Ausbau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen einen besonderen Handlungs- und Erkenntnisbedarf. Ziel des Aufrufs ist daher die Förderung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs (= Bahnhöfe des Schienenpersonenverkehrs, Busbahnhöfe und zentrale ÖPV-Stationen).  

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Hierzu zählen:

  • (modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen
  • automatische Fahrradparktürme 
  • Umnutzungen von untergenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden und Räumen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld, z.B. von ehemaligen Bahnempfangs- und Bahnbetriebsgebäuden, Pkw-Parkhäusern, großflächigen Keller- und Bunkeranlagen Förderfähig ist zudem die bauliche Erweiterung von bestehenden Fahrradparkhäusern.  Gefördert werden mit dem (Um-)Bau der Fahrradparkhäuser auch Ausstattungselemente, die dem Abstellen von Fahrrädern dienen. Förderfähig sind als Bestandteil des Fahrradparkhauses darüber hinaus grundsätzlich auch der (Um-)Bau von Räumlichkeiten sowie Ausstattungselemente für ergänzende Serviceleistungen.  
  • flankierende investive Maßnahmen zur unmittelbaren Einbindung des Fahrradparkhauses in das lokale und regionale Radwegenetz.  

Die Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Maßnahmen

  • wesentlich zur Stärkung des Radverkehrs sowie der intermodalen Schnittstelle von Radverkehr und Öffentlichem Personenverkehr auf lokaler und regionaler Ebene beitragen,
  • Vorbildcharakter für eine klimafreundliche Mobilität aufweisen, oder
  • Modellcharakter besitzen, also deren Konzept auf vergleichbare Fälle übertragen werden kann (nicht nur einmalig oder lokal anwendbar). 

Die zu fördernden Fahrradparkhäuser müssen

  • in Abgrenzung zur Bike & Ride Offensive mindestens 100 Stellplätze umfassen,
  • zumindest in Teilbereichen barrierefrei gestaltet sein, sodass eine uneingeschränkte Nutzung des Fahrradparkhauses und aller damit verbundener Angebote für alle Nutzenden ermöglicht wird und
  • interessierten Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Der für die Nutzung etwaige in Rechnung gestellte Preis muss dem Marktpreis entsprechen. 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.  

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Fehlbedarfsfinanzierung, bei juristischen Personen des privaten Rechts als Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Die Zuwendung beträgt grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nach dem jeweiligen Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen und somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, beträgt die Zuwendung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.  

Die Maßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig.

Projektideen können noch bis zum 07.05.2023 über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden.

Weiterführende Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier: Förderaufruf Fahrradparken an Bahnhöfen - Bundesamt für Logistik und Mobilität

Projektträger ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Referat F4 - Radverkehr

Bei Fragen zum Förderaufruf erreichen Sie das Referat telefonisch unter 0221/5776-5099. Die Nummer steht Ihnen wochentags von 9:00 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr (Freitags bis 11:45 Uhr) zur Verfügung. Eine Nachricht per E-Mail senden Sie bitte an: fahrradparken@balm.bund.de

Darüber hinaus unterstützt die Informationsstelle „Fahrradparken an Bahnhöfen“ Kommunen und andere interessierte Akteure bei der Einrichtung von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen: https://radparken.info/