Das ändert sich in 2026
Im neuen Jahr treten neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Die Umsatzsteuer in der Gastronomie wird gesenkt, der Mindestlohn erhöht und die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben. Die Aktivrente soll das Arbeiten im Alter attraktiver machen, die erhöhte Pendlerpauschale den Weg zur Arbeit entlasten.
Sieben Prozent Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Ab 1. Januar 2026 gilt auf Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.
Bereits während der Corona Pandemie war der Umsatzsteuersatz zeitweise auf sieben Prozent herabgesetzt worden. Diese Regelung lief aber aus. Seitdem galt der ermäßigte Steuersatz wieder nur auf Mitnahme-Speisen oder bestimmte Lebensmittel, die der Grundversorgung dienen. Die steuerliche Entlastung wird auf 3,6 Mrd. Euro geschätzt.
Mindestlohn steigt, Minijobgrenze erhöht
Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Dies betrifft in Deutschland mehr als sechs Millionen Beschäftigte.
Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Ab 2027 steigt sie auf 633 Euro. Damit steigt auch die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Job) auf 603,01 Euro beziehungsweise 633,01 Euro. Als Midijobberin oder Midijobber gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdient. Für Verdienste innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Erwerbstätige einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver
Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben (d. h. mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen). Die Aktivrente soll dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegentreten. Zudem soll die Aktivrente dabei helfen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.
Pendlerpauschale erhöht
Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Weite Wege zur Arbeit werden somit steuerlich entlastet. Wer beispielsweise 20 Kilometer Arbeitsweg hat, kann zukünftig bis zu 352 Euro mehr an Werbungskosten geltend machen.
Quellen: Bundesregierung und Bundesministerium der Finanzen