Gesetzesänderungen - was ist jetzt wichtig?
Die wichtigsten Neuerungen, Änderungen und Anpassungen finden Sie hier.
Gastronomie
Ab 1. Januar 2024 wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Verzehr von Speisen im Restaurant. Die Steuersenkung für Speisen in der Gastronomie war zum 1. Juli 2020 wegen der Corona-Pandemie befristet eingeführt und mehrfach verlängert worden. Diese Befristung lief zum Ende 2023 aus.
CO2-Preis
Mit dem Jahreswechsel steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Der Anfang 2021 von der Bunderegierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin. Heizölpreise, Erdgaspreise oder Benzinpreise werden entsprechend teurer. Die Nutzung klimafreundlicher Alternativen und Energiesparen soll so über den steigenden CO2-Preis weiter angeregt werden, beispielsweise durch die Nutzung von Elektroautos, den Einsatz von Wärmepumpen zum Heizen oder die Dämmung der Gebäudehülle.
Umsatzsteuer für Gas und Wärme
Ab dem 1. März 2024 steigt die Umsatzsteuer für Gas und Wärme wieder auf regulären Satz von 19 Prozent. Die Umsatzsteuerabsenkung war eine Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung im Rahmen der Energiekrise. Vom 1. Oktober 2022 galt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Arbeitswelt – was Arbeitnehmende beachten sollten
Telefonische Krankschreibung
Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie ist allerdings noch nicht verabschiedet. Nach aktuellem Stand gilt, dass Arbeitnehmer:innen sich zumindest bei leichten Erkrankungen wieder telefonisch krankmelden können. Das geht allerdings nur, wenn Patient:innen in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sind, und bezieht sich nur auf Krankheiten mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“.
Gelber Schein
Die Arztpraxis und die Krankenkasse stellen die passenden Daten für den Arbeitgeber bereit. Somit ist der klassische gelbe Schein obsolet geworden.
Elektronisches Rezept
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept für gesetzlich Versicherte ausstellen. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.
Kinderkrankengeldtage
Für 2024 und 2025 wird das Kinderkrankengeld bei Erkrankung von Kindern jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt. Alleinerziehende können bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen. Kinderkrankengeld ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr vorgesehen. Künftig müssen Eltern bei Erkrankung eines Kindes nicht mehr direkt zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Erst ab dem vierten Krankheitstag ist künftig eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Firmenfeiern
Diese dürfen zweimal jährlich stattfinden, um steuerlich relevant zu sein, und pro Mitarbeitendem darf ein Budget in Höhe von 150 Euro statt bisher 110 Euro veranschlagt werden. Alles, was darüber liegt, fällt unter geldwerten Vorteil und ist zu versteuern (das kann natürlich auch durch den Arbeitgeber erledigt werden).
Geschenke
Bei Kundengeschenken wird der absetzbare Betrag ebenfalls erhöht – von 35 auf 50 Euro pro Kunde.
Homeoffice-Pauschale
Schon fürs 2023er Jahr gilt, dass der Fiskus 210 Tage Homeoffice mit einer jeweils anzusetzenden Pauschale von sechs Euro bei den Werbungskosten in der Steuererklärung anerkennt. Das macht insgesamt 1.260 Euro, die die dann natürlich nicht anfallenden Fahrtkosten im Rahmen der Pendlerpauschale zumindest teilweise ausgleichen.
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