Recht

Urteil: Entschädigung bei Stornierung von Pauschalreisen wirksam

17.04.2023
Sharing
  • In Zwischenablage kopiert

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass eine Klausel in den AGB von Reiseveranstaltern zur konkreten Berechnung von Stornokosten wirksam ist. Das Urteil stärkt die Anbieterseite und klärt die Unsicherheit, ob das "Wahlrecht" in den AGB mit den Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie vereinbart.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens ( 4 U 72/22) am 02.03.2023 eine wichtige Entscheidung getroffen, welche sich mit der Frage der  Zulässigkeit von konkreten Ersatzansprüchen des Reiseveranstalters (hier ein Anbieter im Klassenfahrtenbereich) bei Rücktritt des Reisenden / der Schule vor Reisebeginn beschäftigt, wenn gleichzeitig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornokostenpauschalen (AGB) festgehalten sind. Das OLG hält eine solche Klausel in den AGB für wirksam und hat entgegen dem Landesgericht (LG) Halle der Klägerin eine konkret geltend gemachte Entschädigung (teilweise) zugesprochen, nachdem diese von ihrem in den AGB verankerten Wahlrecht Gebrauch gemacht hat.  Außerdem hat es sich mit der Frage von Corona bedingten Absagen von Schulfahrten im Allgemeinen beschäftigt. Folgende sind die Kernaussagen des Urteils:

Richterhammer