Brandenburg-Kredit Gründung
Mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -festigungen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verbilligt die günstigen Kredite der KfW Bankengruppe zusätzlich um bis zu 0,20 %-Punkte nom. p. a.. Besonders günstige Zinsen erhalten kleine und mittlere junge Unternehmen in Regionalfördergebieten.
Wer wird gefördert?
Voraussetzung: Sie befinden sich als Antragsteller innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln
- junge, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro, vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition der EU.
- junge, größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Gründung eines Unternehmens oder Durchführung von Investitionen in einem bestehenden Unternehmen oder
- Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, Aufstockung einer solchen Beteiligung.
- Und: Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil anderer Gesellschafter, der autonome Satzungsänderungen ermöglicht.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
Wie hoch ist dir Förderung?
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre:je nach Förderthema:
- bis zu 2 Jahre endfällig,
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahre,
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren,
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren.
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich
Zinssatz: immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer")
Bereitstellungsprovision:0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberater*innen der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 6602211 erreichen.