Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022
Die Förderung bezuschusst sowohl die direkten Kosten als auch indirekte Kosten bei Einstellung oder Weiterbildung von Fachkräften die eine innovative Aufgabe bearbeiten.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
- Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden
- Beschäftigung von Innovationsassistentinnen (das sind Absolvierende staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.)
Diese müssen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe im Unternehmen angestellt werden.
Bei einer betrieblichen Innovationsaufgabe handelt es sich um Tätigkeiten und Arbeitspakete die eine gezielte Veränderung in Ihrem Unternehmen verfolgen. Zum Beispiel sind das Produkte, Dienstleistungen oder Methoden und Prozesse, die erstmalig eingeführt werden (Neuigkeitscharakter). Damit wird eine betriebliche Weiterentwicklung verfolgt.
Wie wird gefördert?
Werkstudierende
Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und der Wochenarbeitsstunden. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt.
In der nebenstehenden Tabelle werden die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgegeben (Richtlinie Ziffer 3.1.4.5).
Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte bei Werkstudenten
Innovationsassistenz
Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und der Wochenarbeitsstunden. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 vollen Kalendermonaten gewährt.
Für Beschäftigungen mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus den Bereichen Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige und intelligente Mobilität, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management (nachhaltige Bereiche) kann die Dauer der Förderung um bis zu sechs Monate verlängert werden und somit bis zu 24 Monate insgesamt betragen. Hierfür sind bei der Antragstellung gesonderte Angaben zu tätigen.
In der nebenstehenden Tabelle werden die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgegeben (Richtlinie Ziffer 3.2.4.5). Ein höheres Bruttomonatsgehalt, das die Untergrenze der betreffenden Förderstufe übersteigt, ist hingegen förderunschädlich und ausdrücklich erwünscht.
Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte bei Innovationsassistenten
Wie ist das Antragsverfahren und was gibt es zu beachten?
Die Anträge können Sie jederzeit über das Kundenportal der ILB stellen. Sollten Sie weitere Förderungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie für jede Förderung jeweils einen Antrag zu stellen.
Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB (auch vor Bewilligung) mit dem Vorhaben beginnen und den Beschäftigungsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit dem Zuwendungsbescheid stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie dort über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.