Förderung von Unternehmensberatungen für KMU im Tourismus
Mit der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung erhalten. Im Fokus der Beratung sollen dabei wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung stehen.
Ziel der Förderung
Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es Ihnen erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen und dadurch befähigt zu werden, auf die Herausforderungen und Veränderungen der Wirtschaftsentwicklung reagieren zu können.
Zusätzlich sollen dadurch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von Ihrem Unternehmen gestärkt werden.
Sind Sie antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Beachten Sie: Zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen dürfen Sie die Voraussetzung in Bezug auf die Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Glauben schätzen.
Sie wollen mehr dazu erfahren? Nehmen Sie Einblick in den Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission. Dort erfahren Sie Einzelheiten zur Bestimmung Ihrer KMU-Definition und erhalten ein Formular für die Mustererklärung, mit der Sie bei der Bewerbung für KMU Förderprogrammen ihren KMU-Status nachweisen können.
Was wird in welche Höhe gefördert?
Es wird Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gefördert. Die förderfähigen Beratungskosten betragen dabei maximal 3 500 Euro. Zu diesen gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
- Für Betriebsstätten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2 800 Euro und
- Für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb bis zum 31. Dezember 2026 mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die oder der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe anerkannt und bezahlt hat. Dies ist durch Vorlage ihres bzw. seines Kontoauszugs im Rahmen des Verwendungsnachweises darzulegen.
Verfahren und Auswahl des Beraters
Den Berater kann sich das Unternehmen selber aussuchen. Voraussetzung ist aber, dass die Beraterin oder der Berater für das Förderprogramm beim BAFA registriert und anerkannt ist.
Der Förderantrag für eine Unternehmensberatung muss bei einer ausgewählten Leitstelle eingereicht werden. Für Die gastgewerbliche Branche ist dafür die INTERHOGA – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH zuständig. Nehmen Sie dort gerne Kontakt auf.
Frau Kerstin Falk
Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin
Telefon: 030 590099853
E-Mail: falk@interhoga.de