Gründung innovativ 2022
Förderung und finanzielle Stärkung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung.
Begriffsdefinition
Innovative Unternehmen
Ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit ist innovativ, wenn der Unternehmensgegenstand oder der Gegenstand der freiberuflichen Tätigkeit auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung basiert, die es am Markt noch nicht, noch nicht in dieser Form oder Kombination gibt. Das neuartige Produkt, Verfahren oder die neuartige Dienstleistung müssen die Gründerinnen und Gründer selbst (weiter)entwickelt haben und ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen.
Marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen
Marktorientierte Sozialunternehmen/MSU im Sinne der Förderrichtlinie sind eigenständige Organisationen, welche mit unternehmerischen Mitteln soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen, um dem Gemeinwohl zu dienen. Zu diesem Zweck entwickeln sie sozial-innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Geschäftsmodelle. Marktorientierte Sozialunternehmen erzielen die für ihre soziale/ökologische Mission erforderlichen Einnahmen mindestens in Teilen auf freien oder gesetzlich geregelten Märkten. Die Neuartigkeit der sozialen Innovationen muss nicht absolut, sondern kann relativ sein, das heißt, die Innovationen sind im spezifischen Tätigkeitsfeld oder in Brandenburg neu oder sie sind Neukombinationen vorhandener Elemente.
Wer wird gefördert?
- Innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete, kleine Unternehmen (einschließlich freie Berufe) in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung.
- Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein.
- Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.
Was wird gefördert?
- investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel: Maschinen und Anlagen
- nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
- Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.
Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbaren Zuschuss (zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR) in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können ab sofort über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Terminanfragen für eine Erstberatung richten Sie bitte direkt an die WFBB unter 0331 704457-2930 oder E-Mail startup@wfbb.de.