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Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen (INK)
Ein Förderprogramm des Bundes, das Investitionen fördert: "Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)". Die Antragstellung erfolgt über das MWFK, meist im dritten Quartal des Jahres.
Wenn Sie als national bedeutsame Kultureinrichtung in Deutschland in Ihre nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Bund und Länder stellen Finanzhilfen für Investitionen in den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung der Kultureinrichtungen bereit.
Antragsberechtigt sind:
- gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Gefördert werden Maßnahmen:
- zum nachhaltigen Erhalt national bedeutsamer Kultureinrichtungen,
- zur Modernisierung dieser und
- zur angemessenen Profilierung.
Dazu zählen insbesondere:
- bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen (z.B. museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen),
- Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucherinnen und Besucher. Dabei sind Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie Gendergerechtigkeit angemessen zu berücksichtigen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss:
- Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Maßnahme stellt der Bund zwischen 100.000 Euro und 2.500.000 Euro zur Verfügung.
- Die Kofinanzierung mit 50 Prozent erfolgt vorzugsweise durch die Länder. Wenn die Förderung auch im Interesse von Kommunen sowie Dritten liegt, ist eine angemessene Beteiligung von Kommune und Dritten vorzusehen.
Antragstellung:
- Anträge können in jährlichen Fördertranchen über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular.
- Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge bis zum 15.11. des jeweiligen Vorjahres.
- Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.
Zu beachten:
- Die Verteilung der Mittel an die Länder orientiert sich grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel.
- Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheiden die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Bewilligungsbehörde.
- Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen worden sein.