„LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“
Die Kulturstiftung des Bundes fördert derzeit Netzwerkprojekte. Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung.
Worum geht es im Förderprogramm LOKAL?
Ziel der Förderung ist, dass sich die geförderten Kultureinrichtungen und -vereine über vier Jahre vor Ort lokale Partner suchen, mit ihnen sowie Künstlerinnen und Künstlern und den Menschen im Ort künstlerische Projekte entwickeln, gesellschaftliche Themen debattieren und ein soziales Miteinander organisieren.
Wer darf einen Antrag stellen?
Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die antragstellenden Kultureinrichtungen und -vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben und als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft organisiert sein.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt für alle geförderten Kulturvereine/Kultureinrichtungen 240.000 Euro für die vierjährige Programmlaufzeit. Es müssen demnach exakt 240.000 Euro beantragt werden – es können nicht weniger oder mehr als 240.000 Euro beantragt werden.
Muss ich für den Antrag schon ein Projekt entwickeln und einreichen?
Nein, die partizipativ-künstlerischen Projekte werden im Programm gemeinsam mit den Partnern vor Ort entwickelt. Im ersten Jahr der Förderung finden zunächst eine vertiefte Recherche zur Situation vor Ort statt sowie die Suche nach geeigneten regionalen Partnern, die gemeinsame Zieldefinition und die Entwicklung erster gemeinsamer Projektideen. In der darauffolgenden ca. dreijährigen Umsetzungsphase werden die Partnerschaften vor Ort aufgebaut und vertieft und gemeinsam künstlerische Projekte geplant und umgesetzt.
Wie werden die geförderten Kulturakteure im Programm begleitet?
Die geförderten Kulturakteure und -vereine werden von gezielten Beratungsangeboten und regelmäßigen stattfindenden Akademien begleitet. In europäischen Austauschtreffen besteht die Möglichkeit sich auch international zu vernetzen und im Rahmen von Hospitationen und kleinen Projekten auszutauschen. Die Akademien und die europäischen Austauschtreffen verantworten die Bundeszentrale für politische Bildung und die European Cultural Foundation. Die Teilnahme der Projektverantwortlichen an der Akademie und an den europäischen Austauschtreffen ist verpflichtend.
Das Programm LOKAL wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den Fonds 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.