Nachhaltigkeit in KMU
Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements in Unternehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements in Unternehmen, insbesondere:
- Beratung und Gutachten zur Ermittlung von Verbesserungspotenzialen im Wasser- und Stoffstrommanagement (Fördertatbestand 1)
- Investitionen, die den Einsatz von Rezyklaten erhöhen oder helfen, Abfälle zu vermeiden (Fördertatbestand 2)
- Maßnahmen zur Reduktion des Frischwasserverbrauchs, zur Verbesserung der Abwasseraufbereitung oder zur Verringerung der Schadstoffbelastung im Abwasser (Fördertatbestand 3)
- Projekte zum Wissenstransfer, wie z. B. Schulungen, Workshops oder Vernetzungsformate mit dem Ziel, nachhaltige Stoffkreisläufe im Unternehmen zu stärken (Fördertatbestand 4)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Voraussetzungen des Anhangs 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Fördergeber:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEK)
Art der Förderung:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss 5.000 Euro betragen.
Fördertatbestand 1 (Gutachten/Beratung):
- 60 % Zuschuss
- Max. 100.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben
Fördertatbestand 2 & 3 (Investitionen):
- Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss
- Mittlere Unternehmen: 50 % Zuschuss
- Max. 600.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben
Fördertatbestand 4 (Wissenstransfer):
- 60 % Zuschuss
- Max. 50.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben
Fristen / Hinweise:
Der Förderzeitraum läuft bis zum 30. Juni 2027.