Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER)
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Natur in Brandenburg mit Fokus auf Arten-, Biotop- und Gebietsschutz sowie Umweltbildung:
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Natur in Brandenburg mit Fokus auf Arten-, Biotop- und Gebietsschutz sowie Umweltbildung:
Teil I: Planung und Grundlagenarbeit
- Erstellung und Aktualisierung von Managementplänen für FFH- und EU-Vogelschutzgebiete
- Entwicklungskonzepte für Großschutzgebiete
- Monitoring- und Umsetzungsplanungen zum Schutz von Arten und Lebensräumen
- Wissenschaftliche Studien zum Gebiets- und Artenschutz im Landesinteresse
Teil II: Naturschutzmaßnahmen in der Fläche
- Pflege und Entwicklung wertvoller Lebensräume und Biotope
- Artenschutzprojekte
- Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung und vorbereitende Maßnahmen
Teil III: Umweltbildung und Besucherinformation
- Bau, Ausstattung und Modernisierung von Besucherinformationszentren in Brandenburgs Großschutzgebieten
Teil IV: Naturschutzfreundliche Freizeit-Infrastruktur
- Vorhaben zur Steigerung der Akzeptanz von geschützten Arten und Gebieten, z. B. durch naturverträgliche Freizeitangebote
Wer wird gefördert?
- Landesamt für Umwelt (LfU)
- Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks
Fördergeber:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEK)
Art der Förderung
Zuschuss
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Inhalt des Vorhabens sowie nach Art des Antragstellers. Möglich sind:
- Bis zu 100 % Förderung
- Bis zu 50 % Förderung
- Pauschalfinanzierung für Streuobstbestände
Fristen / Hinweise:
Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2027.