Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER)
Gefördert werden Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg:
- Naturschutzfachplanungen und Studien
- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Umweltbezogene Bildungsarbeit
- Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER
- Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs
- Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
Wer wird gefördert?
Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen sowie
- anerkannte BIZ-Träger sein.
Fördergeber
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEK)
Art der Förderung:
Zuschuss
Förderhöhe:
Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:
- Zuschüsse in Höhe von 100 %,
- Zuschüsse in Höhe von 75 %,
- Zuschüsse in Höhe von 50 % oder
- Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).Fristen / Hinweise:
Der Förderzeitraum läuft bis zum 30. Juni 2027.