Infrastruktur & Mobilität

Ausschilderung mit nicht amtlichen Hinweisschildern

10.05.2023
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Ihre Gäste melden Ihnen zurück, dass die Anreise grundsätzlich gut, allerdings die Auffindbarkeit in naheliegender Umgebung herausfordernd war? Um eine bessere Orientierung zu schaffen, bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Installation nicht amtlicher Hinweisschilder. Auch weitere Leitsysteme helfen bei der Besucherlenkung. Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung und Übersicht.

Für einen Antrag muss Ihr Betrieb zu einer der folgenden Branchen/ Zielkulissen gehören:

  • gastronomische Betriebe
  • Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Pensionen, Gasthäuser)
  • Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Campingplätze, Badeplätze, Rastplätze, Sportplätze, Marina, Golfanlagen, Reitsportanlagen)
  • Ab-Hof-Verkaufsstellen gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel für Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen, Milchtankstellen, Käse, Fleisch usw.)
  • Ab-Feld-Vermarktung gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen) für den Erntezeitraum
  • touristische Sehenswürdigkeiten.

Kontakt und Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Reiseregion

Illustration Verbände

Reiseregionen

Auf regionaler Ebene managen und vermarkten Reisegebietsverbände das Land. Welche zwölf das in Brandenburg sind, erfahren Sie hier.

Touristische Hinweisschilder an den Bundesautobahnen

Seit dem 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost die örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für die touristische Beschilderung.

Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen

Touristische Unterrichtungstafeln dienen als Hinweis auf touristisch besonders bedeutsame Ziele, die entweder von der Autobahn aus sichtbar sind oder grundsätzlich nicht weiter als 10 Kilometer (Luftlinie) von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. In Ausnahmefällen kann auf Ziele mit herausragender touristischer Bedeutung auch bei einer größeren Entfernung hingewiesen werden. Pro Autobahnabschnitt sollen nicht mehr als zwei Unterrichtstafeln aufgestellt werden, wobei ein Mindestabstand von 1000 Metern untereinander nicht unterschritten werden soll. Der Abstand einer Tafel zu sonstigen Beschilderungen soll mindestens 500 Meter betragen.