Ausschilderung mit nicht amtlichen Hinweisschildern
Ihre Gäste melden Ihnen zurück, dass die Anreise grundsätzlich gut, allerdings die Auffindbarkeit in naheliegender Umgebung herausfordernd war? Um eine bessere Orientierung zu schaffen, bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Installation nicht amtlicher Hinweisschilder. Auch weitere Leitsysteme helfen bei der Besucherlenkung. Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung und Übersicht.
Nichtamtliche Beschilderungen
Um eine bessere Orientierung zu schaffen und die Auffindbarkeit Ihrer Betriebsstätte in naheliegender Umgebung zu verbessern, gibt es die Möglichkeit eine Ausschilderung zu installieren. Da es sich hierbei um nichtamtliche Hinweisschilder handelt, die von Ihrer zuständigen Straßenbehörde gestattet werden müssen, haben wir die Rechtsgrundlage und Voraussetzungen zur Umsetzung für Sie zusammengefasst.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung, der Unterhaltung oder Beseitigung der nichtamtlichen Hinweisschilder sind von dem/der Gewerbetreibenden selbst zu tragen, ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung nichtamtlicher Beschilderungen erfüllt werden?
Für einen Antrag muss Ihr Betrieb zu einer der folgenden Branchen/ Zielkulissen gehören:
- gastronomische Betriebe
- Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Pensionen, Gasthäuser)
- Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Campingplätze, Badeplätze, Rastplätze, Sportplätze, Marina, Golfanlagen, Reitsportanlagen)
- Ab-Hof-Verkaufsstellen gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel für Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen, Milchtankstellen, Käse, Fleisch usw.)
- Ab-Feld-Vermarktung gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Blumen) für den Erntezeitraum
- touristische Sehenswürdigkeiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein formloser Antrag mit folgenden Angaben an die zuständige Straßenbehörde benötigt:
- Skizze des Hinweisschildes mit genauem Wortlaut der Beschriftung und ggfs. dem Piktogramm (Anlage 2 der Richtlinie)
- geeigneter Lageplan mit Lage des Betriebes sowie dem gewünschten Standort für das Hinweisschild an der Straße, Angabe der Entfernung zwischen Schild und Betrieb;
- Kopie der Gewerbeerlaubnis,
Erklärung darüber, keine anderweitigen Werbeanlagen innerhalb der jeweiligen Anbauverbots bzw. -beschränkungszone errichtet zu haben oder errichten zu wollen, ggfs. deren Beseitigung auf eigene Kosten bis zur Aufstellung der nichtamtlichen Hinweisschilder vorzunehmen.
Touristische Hinweisschilder an den Bundesautobahnen
Seit dem 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost die örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für die touristische Beschilderung.
Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen
Touristische Unterrichtungstafeln dienen als Hinweis auf touristisch besonders bedeutsame Ziele, die entweder von der Autobahn aus sichtbar sind oder grundsätzlich nicht weiter als 10 Kilometer (Luftlinie) von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. In Ausnahmefällen kann auf Ziele mit herausragender touristischer Bedeutung auch bei einer größeren Entfernung hingewiesen werden. Pro Autobahnabschnitt sollen nicht mehr als zwei Unterrichtstafeln aufgestellt werden, wobei ein Mindestabstand von 1000 Metern untereinander nicht unterschritten werden soll. Der Abstand einer Tafel zu sonstigen Beschilderungen soll mindestens 500 Meter betragen.