Handreichung zur geplanten Änderung des Meldegesetzes erschienen
Die Bundesregierung plant im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Das Gesetz ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen.
Damit ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige noch nicht abgeschafft. Sie wird aber voraussichtlich ab 2025 entfallen.
Der Deutsche Heilbäderverband und der DTV empfehlen, sich bereits jetzt mit der Thematik auseinanderzusetzen und die jeweiligen Kur- oder Tourismusabgabesatzungen zu prüfen. Es ist möglich, dass die Satzung inhaltlich angepasst werden muss, sofern sie bestimmte Formulierungen enthält.
Damit Sie sich schon jetzt auf die neue Rechtslage vorbereiten und schnell sowie rechtssicher agieren können, haben der Deutsche Heilbäderverband und der DTV eine Handreichung zum Thema Meldepflicht erarbeitet und zeigen Ihnen auf , worauf Verantwortliche dabei achten müssen. Außerdem gehen sie auf die Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige ein.