Unternehmen & Personal

Mobile Arbeitstage im gegenseitigen Interesse absichern

30.05.2023
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Spätestens seit Corona hat sich zeitweises mobiles Arbeiten als flexibles Instrument durchgesetzt. Fokussiertes selbstbestimmtes Arbeiten, weniger unproduktive Fahrzeiten, gesundheitsförderliche Arbeitsorganisation und mehr Arbeitszufriedenheit sind nur einige der Vorzüge, die MitarbeiterInnen zu schätzen wissen.

Von mobilen Arbeitstagen profitieren sowohl der attraktive Arbeitgeber, der seine Fachkräfte bindet, als auch Mitarbeitende im Spagat zwischen alltäglichen Vereinbarkeitsproblemen.

Für Home Office wird auch in naher Zukunft keine obligatorische Regelung vorgeschrieben sein. Damit entfällt ein verbindlicher Handlungsrahmen. Wer seine MitarbeiterInnen zeitweise fern vom Stammarbeitsplatz arbeiten lässt, sollte jedoch gewissenhaft vorsorgen. Im Modell Mobile Gesundheitslotsen ist ein rechtlich und organisatorisch handhabbarer Best Practice-Baustein entwickelt worden, der auf eine übersichtliche Betriebsregelung plus MitarbeiterInnen-Vereinbarung setzt. Schließlich erfordert mobiles Arbeiten hohe Verantwortlichkeit, um Arbeitsqualität und belastbare Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Betrieb und Mitarbeitende sind auf der sicheren Seite, wenn die Spielregeln stimmen:

  • Niemand wird zu zeitweisen mobilen Arbeitstagen gezwungen. Vorgesetzte und Mitarbeitende entscheiden situativ und einvernehmlich.
  • Vielmehr wird Geschäftsführung und Führungskräften empfohlen, interessierten Mitarbeitenden mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
  • Dieses sog. Erlaubnisvolumen ist in einem definierten Rahmen zu hinterlegen.
  • Die Crux dabei: Der mobile Anteil bleibt unter der kritischen Marge von 50% der Jahresarbeitstage.

Die Idee zeitweiser mobiler Arbeitstage auch mit Blick auf Versicherungsfragen: 
Das Unternehmen macht mobiles Arbeiten auf Wunsch möglich, sofern betrieblich vertretbar. So umgeht der Arbeitgeber in Zwänge zu geraten, die z.B. die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes auferlegt.

Zeitweise Mobile Arbeitstage – Passgerechte Betriebsregelung & MitarbeiterInnen-Vereinbarung 
Informieren Sie sich über Details und Möglichkeiten, die Betriebsvereinbarung auch in Ihrem Betrieb einzusetzen: 
Claudia Lemhoefer: mobil 0170 413 4446 / eMail claudia.lemhoefer@lemhoefer-pr.de 
Beratung Betriebliches Gesundheitsmanagement - Modell Mobile Gesundheitslotsen