Eintrag in den Potsdamer Veranstaltungskalender
PMSG Potsdam Marketing und Service GmbHAusgegeben werden die Veranstaltungen auf reichweitenstarken Plattformen, wie potsdamtourismus.de, reiseland-brandenburg.de, landkarte-brandenburg.de, brandenburg.de, der Brandenburg App, der DB Regio App sowie auf Webseiten verschiedener Orte und Anbieter. Die Veranstaltungsdaten ist für jeden Internetnutzer zugänglich. Die Hauptnutzer kommen aus Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Für die Eingabe von touristisch relevanten Veranstaltungen in die Veranstaltungsdatenbank gibt es zwei Möglichkeiten:
- kostenfreie Eingabe von bis zu 10 Veranstaltungen im Jahr über diesen Einmal-Link: https://www.tourism-data-hub.de/public/
- Wenn Sie regelmäßig Veranstaltungen veröffentlichen, empfehlen wir einen eigenen Zugang zur Veranstaltungsdatenbank Brandenburg. Nach einer digitalen Schulung können Sie sich direkt für einen Zugang registrieren:
https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/service/contentnetzwerk/veranstaltungsdatenbank/schulung-fuer-die-veranstaltungsdatenbank-brandenburg
Die Nutzung der Veranstaltungsdatenbank Brandenburg ist für nicht-kommerzielle Institutionen generell kostenfrei.
In Ausnahmefällen unterstützen wir bei der Einpflege von Veranstaltungen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:
- Titel der Veranstaltung
- Beschreibungstext (max. 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- Preisangaben
- Terminangaben
- Link zur Website*
- Veranstaltungsort
- Ticket-Link*
- Kontaktadresse für weitere Informationen oder Buchungen
Zusätzlich benötigen wir 1 bis 3 Bilder:
- Dateiformat JPG oder PNG
- ausschließlich Querformat
- Mindestgröße 1.920 x 1.200 Pixel
- keine Flyer, Plakate oder vergleichbare Werbemittel
* sofern vorhanden
Für die Nutzung der Bilder im Veranstaltungskalender benötigen wir Ihr Einverständnis. Das Formular zur Übertragung der Nutzungsrechte finden Sie unter Downloads.Wir benötigen diese Nutzungserklärung zur Übertragung von Fotos ausgefüllt und unterschrieben zurück. Es dürfen nur Bilder eingestellt werden, auf denen Personen abgebildet sind, wenn eine schriftliche Einwilligung jeder einzelnen abgebildeten Person vorliegt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert personenbezogene Daten und stellt sie unter einen besonderen Schutz.
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