KI rechtssicher: Chatbots & automatisierte Kommunikation
Das einstündige Webinar gibt einen praxisnahen Überblick darüber, wie touristische Unternehmen Chatbots und automatisierte Kundenkommunikation rechtssicher einordnen und vorbereiten können. Behandelt werden die zentralen rechtlichen Grundfragen, die sich beim Einsatz KI-gestützter Kommunikationssysteme stellen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Transparenzpflichten, Verantwortlichkeiten, den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Anforderungen der KI-VO.
Das Webinar ist bewusst als kompaktes Einstiegsformat angelegt. Es vermittelt die wichtigsten Begriffe, rechtlichen Orientierungspunkte und typischen Fehlerquellen, ohne die Inhalte bereits im Detail praktisch zu vertiefen. Die anschließende Schulung am 30. Juni knüpft hieran an und bietet mehr Raum für Fallbeispiele, Übungen, konkrete Umsetzungsschritte und Fragen aus der Unternehmenspraxis.
Für wen ist es geeignet?
Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche, die sich einen ersten rechtlichen Überblick zum Einsatz von Chatbots oder KI-basierten Kommunikationstools verschaffen möchten. Das Webinar richtet sich insbesondere an Geschäftsführende, Marketing- und Kommunikationsteams, Gästeservice, Digitalisierung/IT sowie Projektverantwortliche in touristischen Betrieben und Destinationen.
Es eignet sich besonders als Einstieg oder zur Vorbereitung auf die vertiefende Schulung am 30. Juni.
Das Webinar ist kostenfrei.
Agenda/ Ablauf/ Programm:
· Einsatzfelder von Chatbots und automatisierter Kundenkommunikation im Tourismus
· Rechtliche Grundlinien: Datenschutz, Transparenz, Verantwortlichkeit und KI-VO
· Was Unternehmen vor dem Einsatz eines Chatbots klären sollten
· Typische Fehlerquellen in der Praxis und erste Handlungsempfehlungen
· Kurzer F&A-Teil
Schulungsleitung: Heval Mienert
Rechtsanwalt Heval Mienert berät Unternehmen insbesondere im IT-, Medien-, Datenschutz- und Vertragsrecht sowie zu rechtlichen Fragen digitaler Geschäftsmodelle und KI-basierter Anwendungen. Er begleitet Mandantinnen und Mandanten beim rechtssicheren Einsatz automatisierter Kommunikationssysteme, bei Datenschutz- und Vertragsfragen sowie bei der Gestaltung digitaler Angebote. Zudem ist er Lehrbeauftragter im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und verbindet in seinen Schulungen rechtliche Einordnung mit praxisnahen Handlungsempfehlungen für Unternehmen.
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