Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Ihr Unternehmen?
Nachhaltigkeit ist im Tourismus längst ein wichtiges Thema. Vielleicht werben auch Sie bereits mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „CO₂-neutral“ oder „umweltbewusst“. Doch solche Aussagen müssen künftig noch klarer, konkreter und belegbarer sein.
Mit der EmpCo-Richtlinie EU 2024/825 verschärfen sich die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und Greenwashing zu vermeiden.
Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung ein, in der Timea Müller von der Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal einen kompakten und praxisnahen Überblick über die neue Rechtslage rund um Green Claims gibt.
Im Mittelpunkt stehen Fragen, die für Ihren touristischen Alltag besonders relevant sind: Welche Nachhaltigkeitsaussagen sind künftig kritisch? Wann gilt eine Aussage als zu allgemein oder irreführend? Welche Nachweise sollten Sie bereithalten? Und was müssen Sie bei Siegeln, Labels, Symbolen, Bildsprache oder Begriffen wie „klimaneutral“ beachten?
Sie erfahren außerdem, welche Bedeutung die bisherigen Regelungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb haben und wie sich die Anforderungen durch die EmpCo-Richtlinie verändern. Besonders im Fokus stehen allgemeine Umweltaussagen, Werbung mit künftigen Umweltzielen, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen zu Klimaneutralität auf Grundlage von Kompensationsmaßnahmen.
Nach der Veranstaltung wissen Sie besser, welche Nachhaltigkeitsaussagen Sie besonders sorgfältig prüfen sollten und wie Sie bestehende Green Claims auf Ihrer Webseite, in Broschüren, auf Buchungsplattformen oder in Social Media rechtssicherer gestalten können.
Nachhaltigkeit darf und soll weiterhin kommuniziert werden, jedoch konkret, transparent und belegbar. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen, rechtliche Risiken zu reduzieren und das Vertrauen Ihrer Gäste in Ihr Angebot zu stärken.
Organisation