Förderung im Rahmen von EU-LIFE
Das Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) fördert innovative, umwelt- und klimafreundliche Projekte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative, umwelt- und klimafreundliche Projekte, die zur Umsetzung und Weiterentwicklung europäischer Umwelt-, Klima- und Energiepolitik beitragen. Das LIFE-Programm unterstützt u. a.:
- Maßnahmen zum Naturschutz und Biodiversität,
- Projekte zur Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität,
- Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung,
- sowie Initiativen zur Energiewende.
Mögliche Förderformate sind u. a. Pilot- und Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Beispiele, strategische Umsetzungsprojekte, Informationskampagnen und technische Hilfen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Kommunen
- Öffentliche Einrichtungen
- Verbände/Vereinigungen
Fördergeber:
Europäische Union (EU)
Art der Förderung:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig:
- in der Regel bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
- für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75 % der förderfähigen Kosten
- für Projekte im Teilprogramm „Energiewende“ beträgt bis zu 95 % der förderfähigen Kosten
Fristen / Hinweise:
Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2027.