Überblick über die EmpCo-Richtlinie
Was bedeutet die neue EmpCo-Richtlinie für Ihren touristischen Betrieb in Brandenburg? Erfahren Sie hier, welche Anforderungen künftig für Nachhaltigkeitsaussagen gelten und wie Sie sich jetzt vorbereiten können.
Umweltaussagen werden künftig nicht mehr leichtfertig zu tätigen sein. Mit der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo, Richtlinie (EU) 2024/825) gelten strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation – auch für die Tourismusbranche.
Die EmpCo ergänzt bestehende Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten und zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Inhalte, Ziele und Auswirkungen der Richtlinie für touristische Akteure im Land Brandenburg.
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Gerd Altmann
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“) wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und trat am 26. März 2024 in Kraft.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026 verbindlich.
Ziel ist es,
- Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen,
- informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen,
- nachhaltigen Konsum zu stärken
Die Richtlinie betrifft sämtliche kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit ausdrücklich auch touristische Angebote.
EmpCo-Richtlinie - was ist wichtig?
Was ist eine Umweltaussage?
Eine Umweltaussage (Green Claim) ist eine Aussage oder Darstellung, die in einem kommerziellen Kontext verwendet wird und ausdrücklich oder stillschweigend behauptet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, weniger schädlich ist als vergleichbare Angebote oder seine Umweltwirkung verbessert hat.
Im Tourismus finden sich solche Aussagen häufig, etwa:
- „Ein nachhaltiges Urlaubserlebnis“
- „Unser Hotel ist klimafreundlich“
- „100 % klimaneutrales Frühstück“
- Eigene Nachhaltigkeits-Logos oder grüne Bildsprache
Künftig dürfen solche Aussagen nur noch unter klar definierten Voraussetzungen verwendet werden.
Was ist künftig zu beachten?
- Korrektheit und Wahrhaftigkeit
Umweltaussagen müssen wahrheitsgemäß, klar formuliert und dürfen nicht irreführend sein. - Spezifität statt Allgemeinplätze
Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind zu unpräzise, wenn sie nicht konkret erläutert werden.
Beispiel – problematisch:
„Entdecken Sie unser nachhaltiges und umweltfreundliches Hotel!“
Beispiel – rechtssicherer:
„Unser Hotel ist mit dem EU Ecolabel zertifiziert. Wir nutzen 100 % Ökostrom, reduzieren unseren Wasserverbrauch durch wassersparende Armaturen und setzen geprüfte Reinigungsmittel ein.“ - Belegbarkeit
Umweltaussagen müssen wissenschaftlich fundiert und nachweisbar sein.
Marketingaussagen ohne belastbare Dokumentation sind künftig riskant. - Externe Verifikation und Nachhaltigkeitssiegel
Ein Nachhaltigkeitssiegel ist ein freiwilliges Vertrauenssiegel oder Gütezeichen, das ökologische oder soziale Merkmale hervorhebt.
Ab Oktober 2026 gilt:
Nur Siegel, die unabhängig, transparent und überprüfbar sind, dürfen verwendet werden.
Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.
Eigene Logos oder nicht überprüfbare Labels sind nicht zulässig.
Zur Orientierung empfiehlt sich ein „Quick Check“ für Zertifizierungen.
- Ist die Zertifizierungsstelle unabhängig?
- Sind Kriterien und Prüfverfahren öffentlich einsehbar?
- Erfolgen Audits durch qualifizierte Auditoren?
- Gibt es regelmäßige Überwachung und Sanktionen?
Welche Bereiche sind besonders risikobehaftet?
Typische Risikobereiche in der Praxis sind:
- Websites und Online-Shops
- Produktverpackungen
- Social-Media-Marketing
- Nachhaltigkeitsberichte mit werblichem Charakter
Gerade Destinationsmanagement-Organisationen und Kommunen sollten ihre Kommunikationskanäle ganzheitlich prüfen.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Unternehmen sollten bereits jetzt:
- sämtliche Nachhaltigkeitsclaims überprüfen
- Marketingmaterialien anpassen
- Umweltangaben dokumentieren
- ggf. Mitarbeiterschulungen durchführen
Für Tourismusbetriebe empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen
- Selbstcheck: Was kommunizieren wir und warum?
- Aktionsplan: Wo besteht Handlungsbedarf?
- Umsetzung: Wie gestalten wir unsere Nachhaltigkeitskommunikation künftig?
Handlungsleitfaden
Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat anlässlich der neuen EmpCo-Richtlinie einen Handlungsleitfaden für eine verständliche und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation herausgebracht.
Diesen finden Sie unter Links.
Weiterbildung
Um die neuen Anforderungen frühzeitig einzuordnen und konkrete Orientierung zu geben, hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) gemeinsam mit Partnern eine dreiteilige Online-Informationsreihe durchgeführt. Diese richtet sich an Destinationen, Verbände, Siegelträger und touristische Organisationen.
- Was bedeutet die EmpCo für unsere Nachhaltigkeitskommunikation?
Prof. Dr. Martin Balas, reCET create.empower.transform. & Ferdinand Weps, TrainingAid - Wo stehen unsere Siegel heute?
Herbert Hamele, ECOTRANS e.V. - Was sind Möglichkeiten für unsere Siegel?
Frank Brinkschneider, Odonata Certification Services GmbH
Fazit
Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation deutlich. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern, Transparenz zu schaffen und faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
Für touristische Akteure im Land Brandenburg bedeutet das:
Nachhaltigkeit darf weiterhin kommuniziert werden – aber konkret, belegbar und nachvollziehbar.
Wer frühzeitig prüft, dokumentiert und zertifiziert, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Gäste in die eigene Marke.
Anja Katharina Noffz
TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
Deutschland
Nina Bloß
TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
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