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Novellierung der Ladenschluss-Ausnahmeordnung

12.03.2024
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Die Ladenschluss-Ausnahmeverordnung regelt, in welchen Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten in Brandenburg auch an Sonn- und Feiertagen bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Sie wurde zuletzt im Jahr 2006 geändert. Die neue Verordnung tritt Anfang April, am Tag nach der Verkündung, in Kraft.

„In den vergangenen 18 Jahren haben sich die touristischen und kulturellen Angebote in den Kommunen weiterentwickelt und verändert", sagt Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. "Deshalb sei eine Anpassung der Ladenschluss-Ausnahmeverordnung notwendig, damit den besonderen Einkaufsbedürfnissen von Kurgästen sowie Touristinnen und Touristen entsprochen werden kann", so die Ministerin weiter.  "Eine Ausweitung der Sonntagsöffnung geht mit der Novellierung nicht einher. Brandenburg hat im Ländervergleich bereits eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze, das unverändert weiter gilt", so Nonnenmacher.

Konkret wird mit der Novellierung die Liste der Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte in der Anlage zur Ladenschluss-Ausnahmeverordnung aktualisiert. Es werden circa 25 Orte und 150 Ortsteile neu in die Liste aufgenommen, 66 Orte und 156 Ortsteile fallen heraus. Aufgenommen werden alle staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie Orte, die über touristische Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Anziehungspunkte oder Freizeitangebote und mindestens eine entsprechende Verkaufsstelle verfügen. Die Verkaufsstellen dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die verkaufsoffenen Tage werden von den Kreisen und kreisfreien Städten selbst bestimmt. Es können insbesondere Waren für den touristischen Bedarf sowie in der Region erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte, aber auch Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Sportartikel angeboten werden.

regionale Produkte im Hofladen Gut Schmerwitz

regionale Produkte Hofladen Gut Schmerwitz

Quelle:

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Steffen Lehmann