Sicher vermieten: Was gilt es zu beachten?
Rechtsextreme Gruppen nutzen öffentliche und private Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen, Vorträge etc. Vermieter und Vermieterinnen sehen sich mit diesen Anmietungsversuchen konfrontiert, die nicht immer auf den ersten Blick als problematisch erkennbar sind. Ein bewusster Umgang mit solchen Anfragen ist daher von zentraler Bedeutung, um rechtsextremen Strukturen keinen Raum zu bieten.
Häufige Straftaten während Veranstaltungen sind die Verbreitung von Propagandamitteln sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a StGB. Ebenso kann es zu Fällen von Volksverhetzung gemäß §130 kommen. Im Umfeld solcher Veranstaltungen kommt es häufig auch zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungsdelikten und nicht selten sind Trunkenheitsfahrten im Anschluss an die Veranstaltung festzustellen. Des Weiteren werden Getränke, Bild- und Tonträger mit verbotenen Inhalten sowie Kleidung und andere Artikel mit rechtsextremen Symbolen verkauft.

pixabay
newarta
Sicher vermieten: Was gilt es zu beachten?
Hinweise für eine getarnte Anmietung können sein:
- Die Zahl der angemeldeten Gäste steht im Missverhältnis zum Veranstaltungsgrund.
- Der Veranstalter oder die Veranstalterin verzichtet auf die übliche Ausgestaltung der Veranstaltungsräume und erklärt, dies selbst vornehmen zu wollen.
- Es besteht ein strikter Wunsch auf Eigenbewirtschaftung.
Mietanfragen sorgfältig prüfen:
- Fragen Sie bei Unsicherheiten gezielt nach.
- Holen Sie sich Unterstützung und Beratung bei der örtlichen Polizeidienststelle ein.
Hintergrund der Veranstaltung klären:
- Das ist besonders wichtig bei großen Gruppen oder regelmäßigen Buchungen.
Vertragliche Absicherung:
- Schließen Sie einen schriftlichen Miet-/Veranstaltungsvertrag mit einer wirksamen Rücktrittsklausel gemäß § 346 BGB ab.
- Verwenden Sie rechtlich geprüfte Musterverträge.
Konkrete Klauseln in den Mietbedingungen formulieren:
- Fordern Sie Angaben zur Art der Veranstaltung, erwarteten Besucherzahl und zum Sicherheitskonzept frühzeitig ein und dokumentieren Sie diese.
-> So können falsche Angaben später nachgewiesen werden. - Halten Sie vertraglich fest, dass die Räumlichkeiten nicht für Veranstaltungen genutzt werden dürfen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Veranstaltungszweck genau definieren:
- Eine falsche Angabe (z.B. Umwandlung einer privaten Feier in eine rechtsextremistische Veranstaltung) gilt als arglistige Täuschung und berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags
Vertragspartner:in überprüfen:
- Der Vertragspartner ist nicht automatisch der Veranstalter – recherchieren Sie online nach den beteiligten Personen oder Gruppen
Rechtliche Beratung einholen:
- Unternehmensverbände bieten häufig kostenlose Beratung an
- Dort können Sie rechtliche Ansprüche prüfen lassen, Unterstützung bei der Formulierung von Schreiben erhalten und sich bei Verhandlungen beraten lassen
Die Handreichung "Umgang mit Immobiliennutzungen durch extreme Rechte" finden Sie im Linkbereich: