Nachhaltigkeit
Recht

Nachhaltigkeit kommunizieren EmpCo-Richtlinie

07.05.2026
Sharing
  • In Zwischenablage kopiert

Was bedeutet die neue EmpCo-Richtlinie für Ihren touristischen Betrieb in Brandenburg? Erfahren Sie hier, welche Anforderungen künftig für Nachhaltigkeitsaussagen gelten und wie Sie sich jetzt vorbereiten können.

Umweltaussagen werden künftig nicht mehr leichtfertig zu tätigen sein. Mit der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo, Richtlinie (EU) 2024/825) gelten strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation – auch für die Tourismusbranche.  

Die EmpCo ergänzt bestehende Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten und zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). 

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Inhalte, Ziele und Auswirkungen der Richtlinie für touristische Akteure im Land Brandenburg. 

EmpCo-Richtlinie

EmpCo-Richtlinie - was ist wichtig?

Eine Umweltaussage (Green Claim) ist eine Aussage oder Darstellung, die in einem kommerziellen Kontext verwendet wird und ausdrücklich oder stillschweigend behauptet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, weniger schädlich ist als vergleichbare Angebote oder seine Umweltwirkung verbessert hat. 

Im Tourismus finden sich solche Aussagen häufig, etwa:  

  • „Ein nachhaltiges Urlaubserlebnis“
  • „Unser Hotel ist klimafreundlich“
  • „100 % klimaneutrales Frühstück“
  • Eigene Nachhaltigkeits-Logos oder grüne Bildsprache  

Künftig dürfen solche Aussagen nur noch unter klar definierten Voraussetzungen verwendet werden. 

  1. Korrektheit und Wahrhaftigkeit 
    Umweltaussagen müssen wahrheitsgemäß, klar formuliert und dürfen nicht irreführend sein.
  2. Spezifität statt Allgemeinplätze 
    Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind zu unpräzise, wenn sie nicht konkret erläutert werden. 
    Beispiel – problematisch: 
    „Entdecken Sie unser nachhaltiges und umweltfreundliches Hotel!“  
    Beispiel – rechtssicherer: 
    „Unser Hotel ist mit dem EU Ecolabel zertifiziert. Wir nutzen 100 % Ökostrom, reduzieren unseren Wasserverbrauch durch wassersparende Armaturen und setzen geprüfte Reinigungsmittel ein.“
  3. Belegbarkeit 
    Umweltaussagen müssen wissenschaftlich fundiert und nachweisbar sein. 
    Marketingaussagen ohne belastbare Dokumentation sind künftig riskant.
  4. Externe Verifikation und Nachhaltigkeitssiegel 
    Ein Nachhaltigkeitssiegel ist ein freiwilliges Vertrauenssiegel oder Gütezeichen, das ökologische oder soziale Merkmale hervorhebt. 

    Ab Oktober 2026 gilt:
    Nur Siegel, die unabhängig, transparent und überprüfbar sind, dürfen verwendet werden. 
    Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.  
    Eigene Logos oder nicht überprüfbare Labels sind nicht zulässig.  

    Zur Orientierung empfiehlt sich ein „Quick Check“ für Zertifizierungen
    - Ist die Zertifizierungsstelle unabhängig? 
    - Sind Kriterien und Prüfverfahren öffentlich einsehbar?
    - Erfolgen Audits durch qualifizierte Auditoren? 
    - Gibt es regelmäßige Überwachung und Sanktionen? 

Typische Risikobereiche in der Praxis sind: 

  • Websites und Online-Shops
  • Produktverpackungen
  • Social-Media-Marketing
  • Nachhaltigkeitsberichte mit werblichem Charakter 

Gerade Destinationsmanagement-Organisationen und Kommunen sollten ihre Kommunikationskanäle ganzheitlich prüfen. 

Unternehmen sollten bereits jetzt: 

  • sämtliche Nachhaltigkeitsclaims überprüfen
  • Marketingmaterialien anpassen
  • Umweltangaben dokumentieren
  • ggf. Mitarbeiterschulungen durchführen  

Für Tourismusbetriebe empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen 

  1. Selbstcheck: Was kommunizieren wir und warum?
  2. Aktionsplan: Wo besteht Handlungsbedarf?
  3. Umsetzung: Wie gestalten wir unsere Nachhaltigkeitskommunikation künftig? 
Leitfäden, Checklisten
Weiterbildung DTV
Webinar 7.9.2026: Green Claims und Nachhaltigkeitskommunikation im Tourismus

Webinar: Green Claims und Nachhaltigkeitskommunikation 

„Klimaneutral“, „Umweltfreundlich“ oder „CO₂-freundlich“ – was ist künftig noch erlaubt? Referentin: Timea Müller von der Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal gibt einen Überblick.

Quelle:

TMB

Green Claims und Nachhaltigkeitskommunikation im Tourismus

„Klimaneutral“, „Umweltfreundlich“ oder „CO₂-freundlich“ – was ist künftig noch erlaubt? Referentin Timea Müller von der Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal gibt einen kompakten und praxisnahen Überblick über die neue Rechtslage rund um Green Claims.

Rückblick auf die Veranstaltung - Green Claims und Nachhaltigkeitskommunikation im Tourismus 07.09.2026

Welche Auswirkungen hat die EmpCo-Richtlinie auf die Nachhaltigkeitskommunikation touristischer Unternehmen? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung mit Timea Müller, Rechtsanwältin bei Spirit Legal. Anhand konkreter Beispiele aus Tourismus und Hotellerie zeigte sie, welche Green Claims künftig besonders sorgfältig geprüft werden müssen.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026 für die kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. In Deutschland werden sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Betroffen sind sämtliche Kommunikationskanäle – von Websites und Buchungsplattformen über Broschüren und Social Media bis hin zu Präsentationen und Interviews.

Besondere Vorsicht ist bei allgemeinen Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ geboten. Solche Begriffe sind künftig nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Unternehmen sollten deshalb möglichst konkret erläutern, worauf sich eine Aussage bezieht, und die zugrunde liegende Umweltleistung belegen können. Eine anerkannte hervorragende Umweltleistung kann beispielsweise durch das EU Ecolabel, offiziell anerkannte Typ-I-Umweltzeichen oder eine Umwelthöchstleistung nach geltendem EU-Recht nachgewiesen werden. 

Auch die Reichweite einer Aussage muss eindeutig sein. Bezieht sich eine Umweltleistung nur auf einen Teil des Angebots oder einen bestimmten Standort, darf nicht der Eindruck entstehen, sie gelte für das gesamte Unternehmen. Statt „Wir nutzen nur erneuerbare Energien“ wäre beispielsweise die konkrete Aussage „Unser Standort in Berlin bezieht 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen“ vorzuziehen. 

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf produktbezogenen Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimaschonend“, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen. Ebenso sollten Nachhaltigkeitssiegel, eigene Logos, Symbole und die verwendete Bildsprache kritisch geprüft werden. Denn auch visuelle Elemente können bei Gästen den Eindruck einer besonderen Umweltleistung erwecken.

Fazit 

Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation deutlich. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern, Transparenz zu schaffen und faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. 

Für touristische Akteure im Land Brandenburg bedeutet das: 
Nachhaltigkeit darf weiterhin kommuniziert werden – aber konkret, belegbar und nachvollziehbar. 

Wer frühzeitig prüft, dokumentiert und zertifiziert, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Gäste in die eigene Marke.

Profile picture for user anja.noffz@reiseland-brandenburg.de

Anja Katharina Noffz

Ökologischer Wandel/ Nachhaltige Destinationsentwicklung

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
Deutschland

Profile picture for user Nina Bloß

Nina Bloß

Projektmanagerin Ökologischer Wandel | Nachhaltige Destinationsentwicklung

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
Deutschland

Das könnte Sie auch noch interessieren!

EmpCo-konforme Klimaschutzkommunikation

21.05.2026

Einführung EmpCo-Richtlinie: Umweltlabel - Selbstdeklarationen werden unzulässig, Transparenz und unabhängige Drittprüfung werden zur Pflicht.