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Markierung von Wanderwegen

18.09.2026
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Wer wandert, möchte die Natur genießen und nicht an jeder Kreuzung nach dem richtigen Weg suchen. Deshalb bleibt die Wegemarkierung ein zentraler Baustein für hochwertige Wanderangebote in Brandenburg.

Orientierung, Qualität, Erlebnis: Warum Wanderwegemarkierungen unverzichtbar sind

Die Markierung von Wanderwegen gehört zu den wichtigsten Grundlagen eines attraktiven Wanderangebots. Die Bedeutung einer verlässlichen Wanderwegemarkierung ist auch im Zeitalter digitaler Navigation ungebrochen. Aktuelle Untersuchungen (BTE) zeigen, dass 55 Prozent der Wandernden sich ausschließlich anhand von Markierungen und Wegweisern im Gelände orientieren. Zudem verzichten 37 Prozent bewusst auf Smartphone oder GPS-Geräte. Eine durchgängige Markierung bleibt damit für viele Gäste die wichtigste Orientierungshilfe auf einer Wanderroute. 

Foto von Wanderern in der Storkower Binnendüne
Quelle:

TMB Tourismus-Marketing-Brandenburg-GmbH

Steffen Lehmann

Eine gute Wanderwegemarkierung bietet dabei vor allem drei entscheidende Vorteile:

  1. Sichere Orientierung
    Wandernde können einer Route zuverlässig folgen, auch ohne permanent auf digitale Hilfsmittel oder Karten angewiesen zu sein.
  2. Höhere Gästezufriedenheit und Besucherlenkung
    Wer sich auf die Wegeführung verlassen kann, erlebt die Tour entspannter und positiver. Fehlwege und Unsicherheiten werden vermieden. Auch das Vordringen in sensible Bereiche.
  3. Qualität und Wiedererkennbarkeit
    Eine einheitliche Markierung stärkt die Wahrnehmung eines Wanderangebotes und vermittelt Professionalität. Sie macht Wege und Regionen für Gäste leichter erkennbar.

Von der Landesrichtlinie zu bundesweiten Standards

In Brandenburg galt bis zu ihrer Aufhebung 2009 eine landesweite Richtlinie zur Markierung von Wanderwegen. Das erfolgte im Zuge der Übertragung von Zuständigkeiten und einer stärkeren Verantwortung auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene. 

Foto von Wegweiser am 66 Seen Weg
Quelle:

TMB-Tourismus-Marketing-Brandenburg-GmbH

Julia Nimke

Gesetzliche Regelungen in Brandenburg 

Das Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) reglementiert u.a. das Betretungsrecht des Waldes.  § 15 Abs. 6 LWaldG regelt zwar das Verfahren zum Markieren u.a. von Wanderwegen, trifft jedoch keine Vorschriften, wie diese Markierung zu erfolgen hat.

Somit steht dem landesweiten Einsatz von Klebemarkierungen nichts im Wege. Zu beachten sind weiterhin Vorgaben wie die „Richtlinie für die Markierung von Wanderwegen“ des Deutschen Wanderverbandes e.V., der Norm DIN 33466 zu Anforderungen an die Gestaltung und Beschriftung und regionale Leitsysteme.

Außerdem sind diese Implikationen aus o.g. Gesetz besonders zu beachten:

  • Die Anlage oder Markierung ist der untersten Forstbehörde (= dem Forstamt) mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen (gilt für neu markierte Wanderwege/Wegeführungen, nicht für Ersatzmarkierung).
  • Die Abstimmung der Wegepläne oder die Markierungen müssen im Benehmen mit den betroffenen Eigentümern des Waldes erfolgen (nicht Einvernehmen!).
  • Die untere Forstbehörde kann die Markierung oder Anlage unter bestimmten Voraussetzungen begründet untersagen oder einschränken. Das ist bspw. der Fall, wenn die Behörde die Waldfunktion als stark beeinträchtigt ansieht durch Wegeverläufe (Naturschutzbelange).

Gute Beispiele aus Brandenburg

Brandenburg verfügt bereits über zahlreiche positive Beispiele für konsequent markierte Wanderangebote. Insbesondere auf längeren Qualitätsrouten zeigt sich, wie wichtig eine durchgängige Wegemarkierung ist.

Zu den erfolgreichen Beispielen gehören die zertifizierten Wandertouren und Qualitätswege in den Reiseregionen Seenland Oder-Spree, Fläming, Brandenburgische Seenplatte, Uckermark.