Barrierefreie Digitalisierung
Nicht für jeden Menschen ist der Umgang mit der digitalen Welt selbstverständlich. Um ein inklusiveres Angebot nicht nur analog, sondern auch digital zu gewährleisten, müssen die Zugänge nutzerfreundlich und zugänglich für alle zu gestaltet werden. Hier bekommen Sie einen Überblick zu User Experience und den Abbau von Hürden.
Was spricht für Usability für alle?
- Mehr Nutzende: Wenn eine Website / APP barrierefrei gestaltet ist, wird damit eine breitere Zielgruppe erreicht
- Zufriedenere Gäste: Die Usability ist zentral für den Erfolg einer Website. Erst eine gute Bedienbarkeit macht die Inhalte zugänglich für alle und die Nutzer zufriedener.
- Höhere Reichweite: Suchmaschinen priorisieren Websites, die eine hohe Benutzerfreundlichkeit aufweisen.
- Vorbildfunktion: Gesetzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit von Webseiten werden anspruchsvoller - wer sich dem stellt, nimmt eine Vorbildfunktion ein.
Digitale Teilhabe vorantreiben: Mit einem barrierefreien Online-Auftritt zeigt man, dass sich soziale Verantwortung und Wirtschaftlichkeit nicht widersprechen.
Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website
Wer profitiert von digitaler Barrierefreiheit?
Eine barrierefreie Nutzung digitaler Anwendungen ermöglicht es Menschen mit Beeinträchtigungen selbstständig am digitalen Leben teilzuhaben.
- Menschen mit Sehschwäche können Texte in kleiner Schriftgröße und Formularfelder schlecht erkennen. Geringe Kontraste erschweren die Lesbarkeit.
- Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos und Audio-Dateien nicht nutzen, wenn diese keine Untertitel oder Beschreibungen enthalten.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen bedienen die Website oft nur mit der Tastatur.
- Sprachbarrieren erschweren das Verständnis von Texten mit komplexen Inhalten.
- Konzentrationsschwäche führt zu einer schnellen Überforderung bei vielen Inhalten und Design-Elementen.
Dennoch bieten barrierefreie digitale Anwendungen einen Mehrwert für alle Nutzer, denn
„Digitale Barrierefreiheit bedeutet Usability für alle.“
Bertelsmann Stiftung
Gesetzliche Grundlagen
Überblick zu den wichtigsten Guidelines und Gesetzen
Was sind die Web Content Accessability Guidelines (WCAG)?
- Internationaler Standard
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
- vier Prinzipien für die Zugänglichkeit im Web: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit
- Mehr Informationen zu den Richtlinien finden Sie hier.
Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
- Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die die Barrierefreiheit europaweit sicherstellen
- Vorgabe von Mindestmaß an Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen
Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
- Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht
- Inkraftsetzung ab dem 28. Juni 2025 für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen
- Details zum Gesetz können Sie hier allgemein nachlesen.
Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
Was ist die Norm EN 301 549?
- Europäische Norm für Barrierefreiheit bei digitalen Produkten und Dienstleistungen
- Erläuterung der Gewährleistung einer Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des European Accessibility Act
Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
Was ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung?
- Verordnung zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes
- Mehr Informationen zum Gesetz finden Sie hier allgemein und hier spezifisch für Brandenburg.
Quelle: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine weitere gesetzliche Vorgabe ist die Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit. Gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 muss diese Erklärung auf jeder Webseite und mobilen Anwendung auf jeder Seite zugänglich sein und jährlich sowie bei Änderungen aktualisiert werden. Idealerweise stellen Sie die Informationen auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung.
Einen möglichen Aufbau einer solchen Erklärung finden Sie hier:
- Name der öffentlichen Stelle
- Name des Webauftritts (URL) oder der mobilen Anwendung
- Konformitätsstatus: Wie barrierefrei ist Ihre Webseite?
- konform
- teilweise konform
- nicht konform
- Bewertungsmethode
- Selbsteinschätzung (Selbstbewertung möglich unter: https://testen.bitv-test.de/selbstbewertung/test.php)
- Überwachungsstelle des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
- Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- z. B. Texte in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden. Wird umgesetzt.
- z. B. Bilder: Für blinde und seheingeschränkte Nutzer sind unsere Bilder nicht zugänglich. Ihnen ist kein Alternativtext hinterlegt. Wird umgesetzt.
- Datum der Erstellung der Erklärung
- Kontaktangaben
- Gesetzlich vorgeschriebenes Feedbackformular zur Barrierefreiheit
- „Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu der Webseite? Bitte nehmen Sie über das Formular mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen. Vielen Dank für Ihr Feedback.“
- Unter diesen Text setzen Sie Ihr Anfrageformular ein.
- Angaben zum Durchsetzungsverfahren
- Die Angaben zum Durchsetzungsverfahren sind notwendig. Das Durchsetzungsverfahren gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen beizulegen.
Quick Tipps
Websites:
- gute Lesbarkeit von Texten
- leicht verständliche Sprache
- intuitive Struktur & Navigation
- klare Kontraste
- Links stärker kennzeichnen (z.B. durchs Unterstreichen)
- Beschreibung eines visuellen Inhalts, sodass Hilfstechnologien sie lesen können (Alternativtexte)
- Verständlichkeit ohne Bilder / Grafiken ermöglichen
Formulare:
- klare Benennung von Formular & Funktionen
- Alternativtexte pro Feld
- Pflichtfelder eindeutig kennzeichnen
- Aufbau mit abnehmender Wichtigkeit
- Bedienbarkeit mit der Tastatur
- allgemein verständliche Symbole
- Eingabeübersicht vor dem Versand
Noch mehr zum Thema
- Checkliste
- BIK für alle Webseite auch mit Webinarangeboten
- Aktion Mensch – Barrierefreiheit
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Museumsverband Brandenburg: Handreichung Digitale Barrierefreiheit